Zeitleiste: Sondervermögen sollen ab 13. März durch den Bundestag

Die angekündigten Sondervermögen samt den notwendigen Änderungen im Grundgesetz sollen nächste Woche im Bundestag besprochen werden. Bis zum 21. März könnte dann der Bundesrat abstimmen.
CDU-Chef Friedrich Merz kommt zu den Sondierungsgesprächen von Union und SPD.
CDU-Chef Friedrich Merz kommt zu den Sondierungsgesprächen von Union und SPD.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times5. März 2025

Der Bundestag wird voraussichtlich am 13. März in erster Lesung über die von CDU-Chef Friedrich Merz angekündigten Grundgesetzänderungen abstimmen. Die abschließende Abstimmung ist dann für den 17. März geplant, wie die FAZ unter Berufung auf Parlamentskreise berichtet.

Die SPD-Politikerin Bärbel Bas ist weiterhin Bundestagspräsidentin, sie kann ohne Frist den alten Bundestag jederzeit zu einer Sitzung einberufen.

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Praktisch wird es aber wohl so ablaufen: An diesem Donnerstag kommt der Ältestenrat zusammen, um wie immer über die Tagesordnung der Parlamentssitzung zu beraten. Auch hier kommt noch einmal der alte Ältestenrat zusammen, der zum alten Bundestag gehört.

Ältestenrat legt Tagesordnung vor

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat wird Bas also vermutlich den Bundestag einberufen, gleichzeitig liegt dann schon eine Tagesordnung vor.

Am 13. März kommt der Bundestag dann vermutlich zur ersten Lesung zusammen.

Am 14. März könnten die zuständigen Ausschüsse abschließend über die grundgesetzändernden Gesetze beraten.

Am 17. März, dem darauffolgenden Montag, könnte dann die 2. und 3. Lesung stattfinden. Am 21. März könnte der Bundesrat abstimmen.

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(dts/red)



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