Zu wenig Erdgas? Bund senkt Speichervorgaben auf 80 Prozent

Die Bundesregierung senkt die Speichervorgaben für Erdgas. Zum Stichtag 1. November müssen die deutschen Gasspeicher nicht mehr wie bisher zu mindestens 90 Prozent, sondern nur noch zu 80 Prozent mit Gas befüllt sein.
Erdgas
Die Vorgaben für Gasspeicher sollen gesenkt werden.Foto: Nature/iStock
Von 4. Mai 2025

Gestiegener Gasverbrauch, geringe Importe, hohe Exporte – diese Umstände haben die deutschen Gasspeicher im vergangenen Winter stark entleert. Das macht das übliche Befüllen über die Sommermonate mit Erdgas bis zur EU-weit geforderten Zielmarke von 90 Prozent bis Anfang November deutlich schwieriger.

Deswegen hat die Bundesregierung jetzt die sogenannte Gasspeicherfüllstandesverordnung überarbeitet und damit die Speichervorgaben für Erdgas in Deutschland gelockert.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch, 30. April, mitteilte, soll der Mindestfüllstand für viele Gasspeicher zum 1. November eines Jahres in Zukunft nur noch 80 Prozent betragen. Bisher lag dieser Sollwert zu diesem Stichtag bei 90 Prozent.

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Winter kostete 70 Prozent an Speichervolumen

Im vergangenen Jahr konnten die Betreiber die gesetzliche Zielvorgabe mit einem Höchststand von 98,3 Prozent am 2. und 3. November 2024 übererfüllen.

Doch in den Wintermonaten erlebten die Gasversorger teils rapide Entleerungen – unter anderem wegen niedrigerer Temperaturen und einer intensiveren Verstromung von Erdgas in Gaskraftwerken, insbesondere bei Dunkelflauten, als Windkraft- und Solaranlagen fast keine Leistung erbrachten. Deswegen fielen die Speicherstände letztlich auf 28,7 Prozent am 31. März – das entspricht einer Entleerung von 69,6 Prozentpunkte.

Seit dem 1. April wird wieder eingespeichert, das bedeutet, die Füllstände nehmen weitgehend konstant zu. Üblicherweise sorgen die Gasversorger über die Sommermonate dafür, dass die Speicherstände wieder zunehmen. Aktuell haben die deutschen Gasspeicher einen durchschnittlichen Füllstand von 33,8 Prozent (Stand: 02.05.2025).

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Hohe Gaspreise als Hindernis

Die Situation habe sich stabilisiert, erklärte das Ministerium und verwies auf die Flüssiggas-Terminals an der Nord- und Ostsee und auf gestiegene Erdgasimporte aus Norwegen.

Zuletzt hatten auch die aktuell hohen Gaspreise die Befüllung der stark entleerten Speicher gefährdet. Seit Dezember schwankt der Preis zwischen 2,8 und 4,2 Euro je MMBtu [million British thermal units. 1 MMBtu entspricht 26,4 Kubikmeter Gas]. Zum Vergleich: Im vergangenen Sommer befand sich der Preis meist bei 1,2 bis 2,4 Euro je MMBtu.

Zu dieser Zeit befüllen die Betreiber ihre Gasspeicher mit günstigem Gas, um es im Winter dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Anfang des Jahres lagen die Preise jedoch höher als im Winter, weswegen es kaum Anreiz für Betreiber gab, ihre Speicher zu befüllen. Zudem sind in manchen Sommermonaten die Preise höher als im Winter, wohinter sich eine komplexe Entwicklung verbirgt.

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„Mit der Anpassung der Füllstandvorgaben haben nun alle Marktteilnehmer Klarheit über die Anforderungen für den nächsten Winter und können sich frühzeitig darauf einstellen“, erklärte nun das Bundeswirtschaftsministerium. Die Anpassung erfolgte per Verordnung. Gleichzeitig laufen auch auf EU-Ebene Verhandlungen über flexiblere Vorgaben.

80 Prozent für Kavernenspeicher

Laut einer Pressemitteilung des Bundes, die der Epoch Times vorliegt, gelte die neue Füllstandvorgabe von 80 Prozent für alle deutschen Kavernenspeicher. Dabei handelt es sich um Erdgasspeicher unter der Erde. Diese hatten im Jahr 2022 einen Anteil von 64 Prozent an der gesamten Gasspeicherkapazität. Eine ähnliche Art von unterirdischen Gasspeicheranlagen sind die Porenspeicher.

Die 80-Prozent-Vorgabe gilt zudem für die vier süddeutschen Porenspeicher, die für die Versorgungssicherheit auch für Österreich und die Schweiz von Bedeutung sind. Für die übrigen Porenspeicher werden die Vorgaben auf 45 Prozent abgesenkt.

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Im Zuge der Gaskrise hatten die EU und Deutschland hohe Füllstandvorgaben für Gasspeicheranlagen festgelegt. Die Gasversorgungssituation hat sich inzwischen durch zahlreiche Maßnahmen, unter anderem durch die LNG-Terminals an Nord- und Ostsee sowie durch die Erhöhung der Pipeline-Importe aus Norwegen, deutlich stabilisiert.

Die Rechtsverordnung ist eine Ministerverordnung und benötigt keine parlamentarische Zustimmung. Mit ihrer Verkündung trat sie in Kraft.

(Mit Material von AFP)



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