Zwei-Milliarden-Defizit bei der GKV – Medikamente könnten bald teurer werden

In Kürze:
- Bundesgesundheitsministerin Nina Warken lässt die Frage nach eine Erhöhung der Zuzahlungspflichten für Gesundheitskosten offen.
- Der GKV-Spitzenverband würde eine inflationsbedingte Anpassung mittragen.
- Das Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt 2026 voraussichtlich bei 2 Milliarden Euro.
- Bis zum Treffen des GKV-Schätzerkreises am 15. Oktober soll Klarheit herrschen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Presseberichte relativiert, nach denen sie den Eigenanteil der gesetzlich krankenversicherten Bürger in Deutschland drastisch erhöhen wolle, um höhere Beiträge ab Januar 2026 zu vermeiden.
„Stand jetzt wurde noch keine finale Entscheidung getroffen“, sagte Warken nach Informationen der „Pharmazeutischen Zeitung“ (PZ) am Vormittag des 9. Oktober 2025 während der Bundespressekonferenz in Berlin. Sie räumte jedoch ein, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) „viele verschiedene Optionen“ anschaue, um die defizitäre Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu beheben.
„Aber nur weil man sich Dinge anschaut, heißt das nicht, dass sie auch so kommen“, so Warken am Tag nach dem Koalitionstreffen.
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2 Milliarden Euro Defizit für 2026
Warken bestätigte, dass das GKV-Defizit für das kommende Jahr geringer als erwartet ausfalle und auf 2 Milliarden Euro geschätzt werde. „Die Herbstprognose zeigt eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung und eine gute Entwicklung bei den Beschäftigtenzahlen“, so die Ministerin laut PZ. Bislang hatte die Vorhersage bei etwa 4 Milliarden gelegen.
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Das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) hatte als erstes Medium über Warkens angeblichen Pläne berichtet, die Zuzahlungssätze etwa für Medikamente oder Krankenhausbehandlungen um 50 Prozent anzuheben. Die Sätze liegen seit ihrer Einführung vor 21 Jahren noch immer auf demselben Niveau.
Sollten sich die Informationen des RND bewahrheiten, müssten die gesetzlich Versicherten für ein Medikament oder ein Verbandmittel 7,50 Euro statt wie bisher 5 Euro bezahlen. Falls der Preis niedriger liegt, wäre wie bisher die komplette Rechnung zu übernehmen. Der Höchstanteil für ein verordnetes Arznei- oder Verbandmittel würde von 10 auf 15 Euro steigen.
Jeder stationäre Tag im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung würde den Patienten zudem 15 statt bislang 10 Euro aus eigener Tasche kosten.
Da jeder Versicherte jedoch nicht verpflichtet ist, in einem Kalenderjahr mehr als seine individuelle Belastungsgrenze für seine Gesundheitskosten zu tragen, würde eine 50-prozentige Erhöhung der Eigenanteile nicht automatisch auch 50 Prozent mehr an Zuzahlungseinnahmen für die GKV bedeuten.
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Medikamenten-Fünfer als wichtige Einnahmequelle
Laut RND spülen die Zuzahlungen der GKV-Patienten jährlich derzeit etwa 5 Milliarden Euro in die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung. Rund die Hälfte davon rühre vom Medikamentenkauf her.
Das bestätigte auch ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands gegenüber Epoch Times: „Im Jahr 2024 betrugen die Zuzahlungen der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten für Medikamente rund 2,5 Milliarden Euro.“
So „kurz vor der Entscheidung des GKV-Schätzerkreises am kommenden Mittwoch“ wolle sein Arbeitgeber aber „keine neuen Einschätzungen“ abgeben, antwortet der GKV-Verbandssprecher auf die Bitte der Epoch Times nach einer Stellungnahme. Er verwies stattdessen auf den Austausch zwischen dem GKV-Vorstandsvorsitzenden Oliver Blatt und der „Deutschen Presse-Agentur“.
GKV-Chef fordert „Ausgabenbremse“ und weitere Reformen
Darin hatte Blatt eingeräumt, dass er sich „eine inflationsbedingte Anpassung“ der Zuzahlungen vorstellen könne, aus sozialen Gründen „aber keine deutliche Erhöhung“.
Er schlug vor, stattdessen die „Abgaben auf Alkohol und Tabak […] wenigstens teilweise auch an die gesetzliche Krankenversicherung“ zu vergeben, um etwa Prävention und gesundes Verhalten besser fördern zu können.
Seiner Aussage nach seien stabile Beiträge nur mit einer „Ausgabenbremse“ zu erreichen: Wenn man die Ausgaben an die Einnahmen koppele, müsse nirgendwo etwas weggekürzt werden, zumal man im laufenden Jahr „rund 5,5 Prozent mehr Einnahmen als im Vorjahr“ verzeichnet habe. So entstehe etwas mehr „Luft für Ausgabensteigerungen“, wenn auch nicht unbegrenzt, sagte Blatt. Aufgrund der „enormen Ausgabensteigerungen“ gehe er trotzdem von weiter steigenden Zusatzbeiträgen ab Januar aus.
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Notwendig sind aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden schnellstmögliche Reformen im Bereich der Krankenhäuser, der Arzneimittel und Praxen. Wünschenswert wäre ein digitales System, das die Versicherten schnell bei der Wahl der passenden Arztpraxis und der Terminvergabe unterstütze. Er könne sich beispielsweise eine dementsprechende „Krankenkassen-App“ vorstellen, die den Status eines gesetzlich oder privat Versicherten ignoriere.
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Blatt erneuerte zudem seine Forderung, dass die Bundesregierung jene 10-Milliarden-Euro-Lücke ausgleichen solle, die der GKV jedes Jahr durch zu geringe Beitragsüberweisungen für Bürgergeldbezieher entstehe. Noch sei es dafür nicht zu spät.
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Zusatzbeiträge Anfang 2025 deutlich erhöht
Vor einem Jahr hatte der GKV-Schätzerkreis eine Lücke von 46,7 Milliarden Euro für das Jahr 2025 vorhergesagt. Das Gremium besteht aus Fachleuten des BMG, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands. Deren Prognose zufolge sollten 2025 Einnahmen in Höhe von 294,7 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds zu erzielen sein, denen Ausgaben von etwa 341,4 Milliarden gegenüberstehen sollten.
Der empfohlene Zusatzbeitragssatz, den jede Kasse über den regulären Beitrag hinaus verlangen kann, wurde deshalb von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben. Manche Kassen nahmen schließlich etwas weniger, andere mehr. Schon damals war dem GKV-Spitzenverband klar, dass es 2026 zu weiteren Erhöhungen kommen könnte.
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Stichtag 15. Oktober
Das Treffen des GKV-Schätzerkreises steht für dieses Jahr am 15. Oktober auf dem Kalender. Bis dahin hätten die Schätzer gerne Gewissheit über die Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung das System auszutarieren gedenkt.
Im Koalitionsvertrag ist von weiteren Belastungen der gesetzlich Versicherten, beträfen sie nun den allgemeinen Monatsbeitrag, Zusatzbeiträge, Eigenanteile oder andere Aufschläge, jedenfalls keine Rede. Auf Seite 105 werden zur Auflösung der finanziellen Misere der GKV andere Wege vorgezeichnet:
„Wir wollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig stabilisieren und zugleich eine hohe Qualität und ein hohes Niveau der Leistungen sichern. Wir wollen die Einnahmen durch ein höheres Beschäftigungsniveau vergrößern und die Kosten auf der Ausgabenseite reduzieren.“
Bis zum Frühjahr 2027, so der Bündnisvertrag weiter, solle eine Kommission von Experten und Sozialpartnern „konkrete weitere Maßnahmen“ vorschlagen, die den gesundheitspolitischen Vorstellungen der schwarz-roten Regierung Rechnung tragen sollen.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands soll eine Expertenkommission zur Krankenversicherung bis März 2026 einen Zwischenstand präsentieren, über die Situation in der Pflege soll eine Arbeitsgruppe im Oktober berichten. Ende 2025 solle auch eine Analyse jener Kommission vorliegen, die den gesamten Sozialstaat in den Blick nimmt.
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Die aktuellen Zuzahlungsregeln
Über die derzeit gültigen Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung hatte das BMG Ende April 2025 ein Informationsblatt veröffentlicht.

Die Tabelle aus dem Informationsblatt Nr. 223-06 des BMG zeigt die Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit Stand 30. April 2025. Foto: Ausschnitt/BMG/PDF
Neben den bereits erwähnten Beträgen für Arznei- und Verbandmittel und den Eigenanteil für die stationäre Zeit in einem Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung sind demnach auch private Zuzahlungen für ambulante Reha-Maßnahmen in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag zu entrichten.
Jede Verordnung von häuslicher Krankenpflege oder Heilmitteln – also etwa für Physio- oder Ergotherapie – schlägt mit 10 Euro pro Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Therapie- oder Pflegekosten zu Buche.
Nur im Fall einer Krankenhausbehandlung, einer Anschlussheilbehandlung oder einer häuslichen Krankenpflege sind die Zuzahlungen an höchstens 28 Tagen pro Kalenderjahr zu leisten, ansonsten durchgängig.
Für technische „Hilfsmittel“ wie Rollstühle, Pflegebetten, Gehhilfen oder Hörgeräte gilt grundsätzlich dasselbe wie für Arznei- oder Verbandsmittel: 10 Prozent ihrer Kosten, mindestens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro, sind vom Patienten zu tragen.
Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – das wären etwa Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Spritzen – gilt ebenfalls eine 10-prozentige Kostenbeteiligung, die allerdings 10 Euro für den Monatsbedarf nicht überschreiten darf.
Für jene von einer GKV vorab genehmigten Fahrkosten, die „im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind“, gilt ebenfalls eine Eigenanteilspflicht von 10 Prozent pro Fahrt, die wiederum auf minimal 5 Euro und maximal 10 Euro begrenzt ist und nicht über den tatsächlichen Fahrkosten liegen darf. Diese Fahrkosten sind übrigens der einzige Zuzahlungsposten, für den auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Zuzahlung leisten müssen.
Belastungsgrenze bisher bei maximal 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen
Der Gesetzgeber sah es bislang als zumutbar an, dass bei entsprechendem Bedarf „grundsätzlich 2 Prozent der zu berücksichtigenden jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“, die den Familienangehörigen eines gemeinsamen Haushalts zufließen, als Eigenleistungen für medizinische Versorgungen erbracht werden müssen.
Diese „Belastungsgrenze“ liegt bei chronisch Kranken, also bei Menschen, die „wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind“, nur bei 1 Prozent.





















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