Zwickau kippt Werbeverbot für Bundeswehr nach Einschreiten der Kommunalaufsicht

Nach monatelangen Debatten hat der Stadtrat von Zwickau ein zweimal beschlossenes Werbeverbot für die Bundeswehr zurückgenommen. Die Kommunalaufsicht hatte den ursprünglichen Beschluss als rechtswidrig eingestuft und auf verfassungsrechtliche Grenzen hingewiesen.
Nachwuchswerbung: Karrierecenter der Bundeswehr (Archivbild)
Nachwuchswerbung: Karrierecenter der Bundeswehr (Archivbild)Foto: Martin Schutt/dpa
Von 18. April 2025

Nach mehreren Monaten politischer Querelen hat der Stadtrat von Zwickau am Donnerstag, 17. April, ein Werbeverbot für die Bundeswehr im Stadtgebiet zurückgezogen. Zuvor hatte die Kommunalaufsicht den entgegen lautenden Beschluss der Stadtvertreter als „rechtswidrig“ eingeordnet.

Im Januar hatte ein vom BSW eingebrachter Antrag, Zwickau zur „Stadt des Friedens“ zu erklären, erstmals eine Mehrheit gefunden. Neben dem Bekenntnis zu Frieden und Völkerverständigung fand sich in dem Antrag auch ein zweiter Punkt. Dieser besagte, dass in Liegenschaften, auf Fahrzeugen und sonstigen Präsentationsflächen der Kommune auf „Werbung für Kriegsdienst und Rüstungsprodukte“ verzichtet werden solle. Dies solle auch für Veranstaltungen gelten.

Neben BSW, AfD und Freien Sachsen stimmten auch zwei CDU-Stadträte in Zwickau für Antrag

Während die Bundeswehr im gesamten Bundesgebiet unter anderem auf Straßenbahnen warb, sollte die Stadt Zwickau sich einem solchen Ansinnen entgegenstellen. Die CDU wollte den zweiten Absatz im Wege eines Änderungsantrags streichen. Laut diesem sollte es heißen:

„Der Stadtrat fordert alle demokratischen Kräfte auf, Frieden, Freiheit und Demokratie zu fördern, zu schützen und zu verteidigen.“

Eine Mehrheit in der 48-köpfigen Ratsversammlung fand hingegen der ursprüngliche Antrag des BSW, der ein Werbeverbot für die Bundeswehr vorsah. Im Stadtrat verfügt das BSW über 6 Sitze. Allerdings sollen auch die 16 AfD-Vertreter, der Stadtrat der Freien Sachsen und zwei CDU-Stadträte zugestimmt haben.

Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) legte Widerspruch gegen den Beschluss ein. Dies machte eine neuerliche Befassung des Stadtrats mit dem Thema erforderlich. Allerdings stimmten auch Ende Februar 21 Stadträte für den BSW-Antrag – bei vier Enthaltungen stimmten nur 16 dagegen.

„Viele kritische E-Mails“

Arndt begründete ihre Widersprüche mit dem „leider sehr großen Medienecho“, das der Beschluss für die Stadt gebracht habe. Es seien auch „viele kritische E-Mails“ gekommen, häufig von Bundeswehrangehörigen. Der „populistische“ Antrag des BSW verkenne, dass die Bundeswehr Zwickau bereits mehrfach geholfen habe – unter anderem bei Hochwasser.

Das neuerliche Veto der Oberbürgermeisterin hatte zur Folge, dass sich auch die überregionale Politik und die Kommunalaufsicht für das Thema zu interessieren begannen. Diese verfasste jüngst eine Einordnung, wonach der Stadtrat bei der Abstimmung seine Kompetenzen überschritten habe. Das Werbeverbot, so die Behörde, verstoße gegen geltendes Recht.

Die Bundeswehr sei „eine im Grundgesetz verankerte Institution“, heißt es in der Einschätzung. Dazu erfülle sie verfassungsrechtlich definierte Aufgaben und sei ein wichtiger Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes. Für eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitgebern auf Werbeflächen oder bei Veranstaltungen fehle es an einer verfassungsrechtlichen Grundlage. Vielmehr verstoße der Beschluss des Stadtrats gegen Artikel 3 des Grundgesetzes.

Werbeverbot in Zwickau wurde nach Intervention der Kommunalaufsicht zurückgenommen

Zwickaus Landrat zeigte sich mit der Einschätzung zufrieden. Diese unterstreiche, dass „auch kommunale Gremien an die verfassungsrechtliche Ordnung gebunden sind“. Die Kommunalaufsicht forderte die Stadtvertreter auch auf, das Werbeverbot „spätestens in der übernächsten Stadtratssitzung“ aufzuheben.

Am Donnerstag fand sich mit 26 Stimmen die erforderliche Mehrheit, um den Beschluss wieder aufzuheben. Zwei Stadträte blieben bei ihrem Nein, dazu kamen 13 Enthaltungen. Unterdessen gibt es auch in weiteren sächsischen Städten Anläufe für ein Verbot von Werbung für die Bundeswehr oder Rüstungsunternehmen. In Chemnitz und Lunzenau haben jeweils die Fraktionen der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Freien Sachsen entsprechende Anträge eingebracht. In Lunzenau tragen ihn auch die Freien Wähler mit.



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