Entschädigung: Vorerst keine Mehrheit unter EU-Staaten für Schwächung von Fluggastrechten

Nach EU-Fluggastrecht besteht für Fluggäste ab drei Stunden Verspätung pauschal ein Anspruch auf Entschädigung – doch die EU-Kommission will diese Schwelle auf fünf Stunden anheben. Dafür gibt es unter den 27 EU-Ländern keine Mehrheit.
Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Schwelle für Entschädigungsansprüche auf fünf bis zwölf Stunden angehoben werden. (Archivbild)
Foto: Andreas Arnold/dpa
Epoch Times5. Juni 2025

Unter den 27 EU-Ländern gibt es vorerst weiter keine Mehrheit für eine Schwächung der Rechte von Fluggästen.

Deutschland gegen EU-Plan

Deutschland, Spanien, Portugal, Slowenien und weitere Länder sprachen sich bei einem Treffen der EU-Verkehrsminister am Donnerstag in Luxemburg gegen Vorschläge der EU-Kommission aus, die Schwelle für Entschädigungen bei Verspätungen anzuheben.

Damit war eine Sperrminorität gegen die Vorschläge erreicht, allerdings sollte weiter verhandelt werden.

Auf dem Tisch liegen Vorschläge der EU-Kommission aus dem Jahr 2013, die Schwelle für eine Entschädigung deutlich anzuheben. Diese liegt derzeit bei drei Stunden. Mit der Änderung würde eine pauschale Zahlung grundsätzlich erst ab fünf Stunden Verspätung fällig, bei Langstreckenflügen teils sogar erst ab zwölf Stunden.

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Deutschland und weitere Staaten setzen sich hingegen dafür ein, die Schwelle bei drei Stunden zu belassen und dafür eine pauschale Entschädigung von 300 Euro festzulegen. Bislang schwanken die Zahlungen je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.

Polen hat einen Kompromissvorschlag

Polen, das derzeit den Vorsitz im Rat der EU-Länder innehat, hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt. Demnach soll abhängig von der Flugdistanz eine Schwelle von drei, vier oder sechs Stunden gelten. Am Donnerstagvormittag gab es allerdings für keinen der Vorschläge eine Mehrheit.

Die Verhandlungen im Kreis der Verkehrsminister wurden fortgesetzt. (afp/red)



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