Urteil: Schiedssprüche vom Internationalen Sportgerichtshof sind nicht mehr final

Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs Cas dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH künftig von staatlichen Gerichten in der EU überprüft werden.
Es müsse möglich sein, gerichtlich zu kontrollieren, ob die Schiedssprüche mit der öffentlichen Ordnung der Europäischen Union vereinbar seien, legte das höchste europäische Gericht fest.
Der Richterspruch in Luxemburg bedeutet eine deutliche Schwächung für den Cas: Bislang waren die Urteile des Sportgerichtshofs final. Einzig das Schweizer Bundesgericht konnte die Entscheidungen des in Lausanne ansässigen Schiedsgerichts bei Verfahrensfehlern noch kippen.
Belgischer Verein streitet sich mit FIFA
Der internationale Sport will mit dem Sportgerichtshof sicherstellen, dass es weltweit eine einheitliche Auslegung der Regelwerke im Sport gibt.
Der Cas entscheidet etwa über Disziplinarstrafen, Transfererlaubnisse und Dopingsperren. Der Gang vor den Cas war bislang für Sportler und Verbände die letzte sportjuristische Möglichkeit.
Im konkreten Fall streitet sich der belgische Fußballverein RFC Seraing seit mehr als zehn Jahren mit dem Weltverband FIFA über das Verbot der sogenannten Dritteigentümerschaft.
Dieses regelt, dass wirtschaftliche Rechte von Spielern nicht an Investoren verkauft werden dürfen. Das Verbot ist in den Regelwerken der FIFA, der Europäischen Fußball-Union UEFA und der nationalen Verbände festgelegt. (dpa/red)
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