Berufungsgericht: Die meisten US-Zölle sind rechtswidrig

Ein US-Berufungsgericht hat einen Großteil der von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt und damit eine Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Das Bundesberufungsgericht urteilte am Freitag (Ortszeit), Trump habe mit der Einführung der Zölle seine Befugnisse überschritten.
Die Richter ließen die Zölle jedoch vorerst bis zum 14. Oktober in Kraft, um der Regierung Zeit zu geben, beim Obersten Gerichtshof Berufung einzulegen.
„Alle Zölle bleiben in Kraft“
Trump reagierte umgehend auf seiner Plattform Truth Social. Er werde die Zölle „mit Hilfe des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zum Wohle unserer Nation einsetzen und Amerika wieder reich, stark und mächtig machen!“ Ein Ende der Zölle würde die USA „buchstäblich zerstören“. Trump betonte: „ALLE ZÖLLE SIND WEITERHIN IN KRAFT!“ Der US-Präsident zeigte sich zuversichtlich, dass der Oberste Gerichtshof letztlich zu seinen Gunsten entscheiden werde.
Zölle sind ein Kernstück von Trumps Wirtschaftspolitik. Er begründete sie mit unfairen Handelspraktiken anderer Länder, aber auch mit Themen wie Drogenbekämpfung, Grenzsicherheit und illegaler Einwanderung.
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Bei der Einführung der Zölle berief sich der US-Präsident auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA). Im April hatte er einen nationalen Notstand ausgerufen, weil das Handelsdefizit die industrielle Basis und die militärische Stärke der USA gefährde. Genau diese juristische Argumentation wiesen die Richter nun zurück.
Trump will Gerichtsentscheidung anfechten
In der Entscheidung vom Freitag hieß es mit Blick auf das Notstandsgesetz: „Das Gesetz verleiht dem Präsidenten weitreichende Befugnisse, um auf einen erklärten nationalen Notstand mit einer Reihe von Maßnahmen zu reagieren, aber keine dieser Maßnahmen umfasst ausdrücklich die Befugnis, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben.“
US-Justizministerin Pam Bondi kündigte noch am selben Tag an, gegen das Urteil vorzugehen. Sie bezeichnete den Richterspruch als Eingriff in die verfassungsmäßig zentrale Rolle des Präsidenten in der Außenpolitik und warnte vor einer Schwächung der USA auf der Weltbühne.
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Was ist mit Deutschland?
Für die meisten Produkte, die aus Deutschland und anderen EU-Staaten in die USA eingeführt werden, gilt seit dem 7. August ein Zollsatz von 15 Prozent. Das ist das Ergebnis einer nach zähen Verhandlungen erzielten Einigung zwischen Trumps Regierung und der EU. Es ist unklar, wie genau sich die Entscheidung der Richter darauf auswirken könnte.
Streng genommen bezog sich das US-Gericht in niedrigerer Instanz auf einen älteren Stand vom April. Damals hatte Trump auf einer riesigen Tafel im Rosengarten des Weißen Hauses hohe Zölle gegen eine Vielzahl von Ländern angekündigt. In den Wochen und Monaten danach gab es allerdings Fristverlängerungen, Verhandlungen und Briefe aus dem Weißen Haus – Zollsätze wurden zum Teil abgesenkt, im Falle mancher Länder noch weiter erhöht. (afp/dpa/dl)
Mit Material von theepochtimes.com.
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