Dauerhafter Sozialschutz für Paketboten
Der Staat kann weiter gezielt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Paketbranche vorgehen. Der Bundesrat machte den Weg für eine Verlängerung von bisher nur befristet geltenden Regeln zur Nachunternehmerhaftung frei. Sie sollen verhindern, dass es zu Schwarzarbeit sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten kommt.
Die Länderkammer stimmte der Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes zu. Gesetzliche Regelungen zur Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche werden damit dauerhaft im Gesetz verankert. Sie wären sonst zum 31. Dezember ausgelaufen.
Paketdienstleister haften nach dem Gesetz, wenn von ihnen beauftragte Subunternehmer Beschäftigte schwarz arbeiten lassen und Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlen. Diese Haftungsandrohung soll dazu führen, dass Paketdienstleister ihre Subunternehmer sorgfältiger auswählen und schwarze Schafe in der Branche ausgesiebt werden.
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Schwierige Situation für viele Paketboten
Kontrolleure der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellten in den vergangenen Jahren fest, dass Subunternehmerketten in der Branche weit verbreitet sind. Beschäftigte sind oft mit Lieferwagen ohne Firmenlogo unterwegs, was Prüfungen erschwert. Derzeit macht die schwache Konjunktur der Paketbranche in Deutschland zu schaffen.
Zudem wurden mit dem nun beschlossenen Gesetz die nationalen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung einer EU-Maschinenverordnung geschaffen. Hier geht es um Vorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Konstruktion und beim Bau von Maschinen. (dpa/red)
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