EU plant neue Vorschriften für Altfahrzeuge: Was Autobesitzer wissen sollten

Die EU plant eine strengere Regulierung des Gebrauchtwagenmarkts. Für den Verkauf älterer Fahrzeuge auf Online-Portalen könnten künftig zusätzliche Hürden gelten.
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Eine geplante neue Direktive der EU zu Altfahrzeugen sorgt für Irritationen. Symbolbild.Foto: yanyong/iStock
Von 19. Juli 2025

In Kürze:

  • Wer sein altes Auto verkaufen will, soll künftig mehr Nachweise erbringen.
  • Geplant sind höhere Recyclingquoten und neue Pflichten für Autohersteller.
  • Ein jährlicher TÜV für Autos ab 10 Jahren ist zusätzlich in Diskussion.

 

Im Moment wirbt Ralf Schumacher noch auf allen Fernsehkanälen für eine bekannte Online-Börse für Gebrauchtwagen – und verspricht einen einfachen, schnellen und unbürokratischen Verkauf. Schon im Herbst könnten auf die Besitzer älterer Kraftfahrzeuge jedoch neue Herausforderungen zukommen. Dann soll das EU-Parlament über die sogenannte End-of-Life Vehicles Directive (ELV-Direktive) abstimmen. Bleibt es beim derzeitigen Entwurf, könnte es für Autobesitzer kompliziert werden.

Ziel der EU-Richtlinie: mehr Recycling, weniger Schrottexport

Zweck der Direktive, die ursprünglich die Bezeichnung „Richtlinie 2000/53/EG“ trug, ist das „umweltgerechte Management von Altfahrzeugen“. So sollen keine Fahrzeuge mehr auf den Straßen bleiben, die gefährliche Stoffe enthalten. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, Systeme zur Sammlung und umweltgerechten Entsorgung alter Fahrzeuge und ihrer Bauteile einzurichten.

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Die Direktive enthält Vorschriften zur fachgerechten Zerlegung und Schadstoffbefreiung von Altfahrzeugen in zugelassenen Anlagen. Dazu kommen Quoten zum Recycling von mindestens 85 Prozent oder der Verwertung von mindestens 95 Prozent des Fahrzeuggewichts. Außerdem kennt der Normentwurf eine „erweiterte Herstellerverantwortung“. Das bedeutet, dass der Hersteller die überwiegenden Kosten für die Rückgabe und Entsorgung von Altfahrzeugen tragen muss.

Die Regelung soll zu weniger Deponieabfällen, schonenderer Ressourcennutzung und mehr Recycling von Bauteilen und Rohstoffen führen. Perspektivisch will die EU auch Lkws, Busse oder Motorräder in den Geltungsbereich der Direktive einbeziehen.

Neue Pflichten für Fahrzeughalter und Hersteller

Ein Schwerpunkt der End-of-Life Vehicles Directive ist es auch, zu verhindern, dass Fahrzeuge „verschwinden“, unsachgemäß entsorgt oder illegal exportiert werden. Dafür will man nicht nur Zulassungs- und Rücknahmesysteme harmonisieren. Auch der Gebrauchtwagenmarkt soll, um diese Ziele zu erreichen, eine dichtere Regulierung erfahren.

Kern der Regelung ist dabei, dass jedermann, der einen Gebrauchtwagen verkauft, belegen muss, dass es sich um kein „Altfahrzeug“ handelt. Mit einem solchen hat man es zu tun, wenn das Fahrzeug als „Abfall“ im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a) der Richtlinie 75/442/EWG anzusehen ist. Die entsprechende Definition lautet: „Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt oder gemäß den geltenden einzelstaatlichen Vorschriften zu entledigen hat“.

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Möglich ist dies durch eine gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung – etwa den TÜV – oder ein unabhängiges Gutachten. Liegt nichts davon vor, sind weder eine Ummeldung noch eine Ausfuhr des Fahrzeugs gestattet. Diese Vorgaben gelten auch für rein private Verkäufe, wenn dabei Online-Plattformen genutzt werden. Nicht zur Anwendung kommen sie, wenn der Verkauf etwa im privaten Bereich, wie im Familien- oder Freundeskreis oder per „Zettel an der Windschutzscheibe“ erfolgt. In solchen Fällen muss nicht nachgewiesen werden, dass es sich nicht um ein „Schrottfahrzeug“ handelt.

EU plant zudem jährlichen TÜV für Pkws ab 10 Jahren

Die Direktive soll Umweltschutz gewährleisten, indem der Export von „Schrottautos“ in andere Staaten erschwert wird und diese nicht einfach als Gebrauchtwagen etikettiert werden können. Die Kommission in Brüssel will damit verhindern, dass alte und nicht mehr fahrtüchtige Kraftfahrzeuge ins Ausland verkauft oder auf umweltschädliche Weise entsorgt werden.

Aus Sicht der EU ist die Regelung fair. Gegenüber „Bild“ erklärte eine Sprecherin der EU-Kommission, es reiche „ein gültiger TÜV-Bericht völlig aus“. Ein teures Gutachten müsse nur dann eingeholt werden, wenn ein solches nicht vorliege.

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Damit solche Nachweise verfügbar sind, plant die EU, für alle Fahrzeuge, die mindestens zehn Jahre alt sind, eine verpflichtende Hauptuntersuchung einzuführen. Dieses Vorhaben ist ebenfalls gerade Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten.

Kritik an wachsender Regulierung: Bürokratie statt Nutzen?

Die Direktive enthält beispielsweise auch Kriterien, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug als „technisch nicht reparierbar“ gilt. Dies soll bereits dann greifen, wenn eine Reparatur wirtschaftlich als unverhältnismäßig gilt. So will Brüssel beispielsweise ein „Downcycling“ intakter Gebrauchtwagen ebenso verhindern wie den Export nicht mehr nutzbarer Fahrzeuge unter Umgehung der Entsorgungspflichten.

Kritiker sehen in den Vorgaben eine bürokratische Schikane von Autofahrern – und eine weitere Form des Drucks auf Konsumenten, alte, aber noch fahrtüchtige Fahrzeuge gegen neue auszutauschen. Wobei die Kommission in diesem Zusammenhang auch einen Wechsel der Antriebsform im Sinn haben dürfte. Immerhin wird die Erbringung der Nachweispflichten immer aufwendiger und teurer – und die Verkäuflichkeit älterer Fahrzeuge steht immer mehr infrage.

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Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter erklärt gegenüber dem „Focus“, die geplante Nachweispflicht brächte neue Kosten und mehr Bürokratie für die Bürger, würde aber keinerlei Mehrwert schaffen:

„Brüssel sollte beim Abbau von Bürokratie Vollgas geben und bei Eingriffen in die Eigentumsrechte schleunigst auf die Bremse treten.“

Automobilklub gegen Zeitdruck auf Eigentümer

Auch der ADAC wendet sich gegen weitere Einschränkungen von Fahrzeugeigentümern. So sei die in der Direktive vorgesehene Verpflichtung zur „unverzüglichen“ Abgabe von Altfahrzeugen an Verwertungsbetriebe unangemessen. Es reiche aus, wenn der Verbleib des Fahrzeugs nachvollziehbar und eine ordnungsgemäße Aufbewahrung gewährleistet sei.

Immerhin ist keine feste Zeitgrenze für die Entsorgung von Fahrzeugen geplant. Auch Fahrzeuge über 15 Jahre dürfen weiterhin repariert werden, solange sie nicht als „technisch nicht reparierbar“ gelten.



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