Landwirte für Ausnahmen beim Mindestlohn – doch das ist „rechtlich nicht zulässig“

Auch nach der deutlichen Anhebung des Mindestlohns muss dieser künftig für alle Beschäftigten in Deutschland gelten. Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sind einer rechtlichen Prüfung zufolge nicht zulässig, wie die Düsseldorfer „Rheinische Post“ am Dienstag berichtete.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Prüfung in Auftrag gegeben. Eine solche Sonderregelung widerspricht jedoch dem Diskriminierungsverbot, welches unter anderem im Grundgesetz geregelt ist.
Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich für Ausnahmen vom Mindestlohn offen gezeigt, nachdem der Deutsche Bauernverband dies wiederholt gefordert hatte.
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Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied hält die Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro bis 2027 in vielen Bereichen für nicht tragbar. Er schlug vor, diesen für ausländische Saisonbeschäftigte auf 80 Prozent zu begrenzen. Auf dem Bauerntag bekräftigte Rainer sein Vorgehen.
In der Regierungskoalition war das Vorhaben strittig. Die SPD lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn strikt ab. (afp/dts/red)
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