Schein statt Sein: EU wirft Shein Verbrauchertäuschung vor

Shein muss wegen Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzvorgaben nachbessern. Innerhalb eines Monats soll der Modehändler konkrete Korrekturen vorlegen – sonst drohen Strafen.
EU-Behörden werfen Shein vor, Rabatte vorzutäuschen und Kundinnen und Kunden mit Fristen unter Druck zu setzen. (Archivbild)
EU-Behörden werfen Shein vor, Rabatte vorzutäuschen und Kunden mit Fristen unter Druck zu setzen.Foto: Monika Skolimowska/dpa
Epoch Times26. Mai 2025

Das asiatische Shoppingportal Shein muss wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften beim Verbraucherschutz nachbessern.

Der Modehändler führe Kunden mit fehlenden oder missverständlichen Angaben in die Irre, teilten die EU-Kommission und das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) mit.

Shein muss nun innerhalb eines Monats Verbesserungsvorschläge vorlegen, um möglichen Strafen aus dem Weg zu gehen.

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Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.

Shein bietet niedrige Preise an, steht aber unter anderem wegen der Produktqualität und unfairer Wettbewerbsbedingungen in der Kritik.

Was werfen die Behörden Shein vor?

Die Behörden nennen gleich mehrere Vorgehensweisen als Beispiele: So zeige Shein etwa Rabatte an, die nicht auf den ursprünglichen Preis der Produkte zurückgehen würden.

Zudem werde Druck auf Verbraucher ausgeübt, indem ihnen künstliche Kauf-Fristen gesetzt würden. Auch zur Nachhaltigkeit der Produkte habe Shein falsche Angaben gemacht.

Bei Problemen und Konflikten gebe es keine gut erreichbaren Ansprechpartner. Auch den Umgang mit dem Umtauschrecht bemängelten die Behörden.

So stelle Shein darüber nicht genügend Informationen bereit und verarbeite Rücksendungen nicht nach den EU-Vorschriften.

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Shein: „Konstruktive“ Zusammenarbeit mit den Behörden

Shein ging in einer Stellungnahme nicht auf die einzelnen Vorwürfe ein, verwies aber auf eine „konstruktive“ Zusammenarbeit mit den EU-Behörden.

Der Konzern wolle vorzeigen, dass man sich zum Einhalten des EU-Rechts bekenne. „Wir werden uns weiter an diesem Prozess beteiligen, um jegliche Bedenken anzugehen“, teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit.

EU-Behörden gehen auch gegen Temu vor

Die EU-Behörden weiten ihr Vorgehen gegen asiatische Versandhändler damit weiter aus.

Den chinesischen Online-Marktplatz Temu forderten die EU-Kommission und das CPC-Netz bereits im November wegen ähnlicher Rechtsverstöße zu Verbesserungen auf. Im selben Monat war auch die Untersuchung gegen Shein eingeleitet worden.

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2 Euro pro Paket aus Drittstaaten

Dazu gibt es Erwägungen, in der EU für Pakete aus Drittstaaten künftig eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro zu erheben.

Damit könnten unter anderem „erhöhte Überwachungskosten“ gedeckt werden, wie aus einem Papier der EU-Kommission hervorgeht.

Im vergangenen Jahr sind demnach täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU angekommen – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren. (dpa/red)



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