WhatsApp-Nutzer erhalten Nachricht von Meta-KI: Keine privaten Inhalte für Trainingszwecke genutzt

Der Meta-Konzern hat sich mittels einer Nachricht seines KI-Bots an alle Nutzer von WhatsApp gewandt. Darin versichert der Dienst, keine Inhalte privater Unterhaltungen von Nutzern zu Trainingszwecken zu nutzen. Datenschützer bleiben dennoch skeptisch.
Instagram und WhatsApp sind inzwischen bei Meta integriert.
Meta will seine KI-Software Meta AI durch Nutzerdaten aus Instagram, WhatsApp und Facebook trainieren. Verbraucherschützer sehen einen Verstoß gegen Datenschutzrecht und sind vor Gericht gezogen.Foto: Jens Büttner/dpa
Von 2. Juni 2025

Wer in Deutschland die zum Meta-Konzern gehörige App WhatsApp nutzt, erhielt jüngst eine Nachricht von seiner Meta-KI. Diese bezog sich auf die Sicherheit von Nutzerdaten in privaten Unterhaltungen, die mithilfe der App geführt werden.

In der Nachricht wird den Verwendern des Dienstes zugesichert, dass Nachrichten „zwischen dir und der empfangenden Person“ bleiben. Die Betreiber von WhatsApp selbst und die KI hätten keine Einsicht in die persönlichen Daten der Nutzer.

Meta-KI bietet vergleichbare Dienste wie Konkurrenz an

Die Vertraulichkeit der Konversation betreffe „Textnachrichten, Sprachnachrichten, Fotos, Videos, Anrufe und mehr“, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese seien durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt, da „wir stets darauf bedacht sind, deine Privatsphäre zu schützen“.

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Anlass für die Mitteilung sind offenbar Bedenken bezüglich der Reichweite der Möglichkeiten, die Meta bei der Anwendung seiner KI zur Verfügung stehen. Die KI des Konzerns umfasst bislang einen Chatbot (Meta AI), Bild- und Textgeneratoren sowie Assistenzfunktionen.

In der App selbst ist Meta AI an einem blauen Kreis erkennbar, der sich in der Nutzerleiste befindet. Die Fähigkeiten der Meta AI sind ähnlich wie jene der bereits auf dem Markt etablierten Modelle wie ChatGPT, Gemini von Google oder Claude von Anthropic. Die KI kann Fragen beantworten, Texte übersetzen, Empfehlungen geben, Entwürfe gestalten oder menschenartige Kommunikation mit Nutzern betreiben.

Inhalte privater Chats mit der KI können in Training einfließen

Anders als in den USA stehen Nutzern von Meta AI in der EU noch keine Funktionen im Bereich der Bildgenerierung zur Verfügung. Anders als etwa die Suchmaschinen-ähnliche KI Perplexity liefert sie auch keine Quellen zu den Informationen, die sie ausgibt.

Seit dem 27. Mai nutzt Meta AI auch in Europa öffentlich gepostete Inhalte, die volljährige Besucher auf Facebook, Instagram oder Threads stellen. Dazu gehören Beiträge, Fotos, Kommentare oder Reaktionen. Von privaten Accounts können jedoch auch öffentlich einsehbare Daten wie Profilname oder Profilbild verwendet werden.

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Sogar Inhalte privater Chats mit der KI können nutzbar gemacht werden. Verwender hatten bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, von vornherein einer Nutzung ihrer Daten durch die KI von Facebook zu widersprechen. Mehrere Millionen Nutzer der Dienste haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Datenschützer warnen vor „dauerhaftem Kontrollverlust“ gegenüber Meta

Sie können dies auch nachträglich noch tun. Allerdings können bis dahin bereits zur Verwendung gekommene Daten nicht mehr aus den Modellen entfernt werden. Für Nutzer ist es nicht im Detail nachvollziehbar, welche konkreten Daten von ihnen genau wie verwendet wurden.

Datenschützer beanstanden, dass Meta die öffentlichen Daten von Nutzern ohne ausdrückliche Einwilligung für das KI-Training nutzt. Dass sich bereits verwendete Daten nicht mehr aus dem System entfernen lassen, bewirke einen „dauerhaften Kontrollverlust“.

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Die breite Nutzung der Daten durch die KI und die damit zwangsläufig verbundene Weitergabe an Dritte erhöhe das Risiko von Datenmissbrauch. Betroffen seien potenziell auch sensible Daten, bemängeln Verbraucherverbände. Sie haben deshalb weitere rechtliche Schritte gegen Meta KI in Aussicht gestellt.

Wie weit reichen schutzwürdige Interessen potenziell Betroffener?

Bis dato hatten sie damit keinen Erfolg. Am Freitag scheiterte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Oberlandesgericht Köln lehnte es ab, diese zugunsten der Kläger gegen den Meta-Konzern zu erlassen.

Ob es in weiterer Zukunft zu Restriktionen bezüglich der Verwendung von Daten für die Meta-KI kommen wird, ist ungewiss. Bis dato betonten auch Gerichte, dass jedem, der sich in sozialen Netzwerken anmeldet und dort Inhalte teilt, darüber klar sein muss, dass seine öffentlichen Daten dort anderen Nutzern und Plattformbetreibern zugänglich sind.

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Allerdings gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben des Datenschutzes auch für öffentlich zugängliche Daten. Der DSGVO zufolge ist das insbesondere der Fall, wenn es um personenbezogene Informationen geht. Deren Nutzung ist nur zulässig, wenn Gesetze oder der Nutzer eingewilligt haben. In Fällen wie der Verwendung für KI-Trainings gibt es zusätzliche Anforderungen, die Betreiber zu beachten haben. Hier geht es vor allem um Abwägungen mit schutzwürdigen Interessen der Betroffenen.



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