„Ungarn als hybride Wahlautokratie“: EP-Bericht kritisiert Regierung Orbán

Ungarns Rechtsstaatlichkeit steht erneut im Fokus der EU. Ein Zwischenbericht des Europäischen Parlaments verurteilt Budapest. Dies erhöht den Druck vor den Wahlen im nächsten Jahr. Die Regierungspartei von Viktor Orbán spricht von einer politisch motivierten „Hexenjagd“.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán weigert sich bislang, bestimmte Reformauflagen der EU umzusetzen. (Archivbild)
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán weigert sich bislang, bestimmte Reformauflagen der EU umzusetzen. (Archivbild)Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Von 29. November 2025

In Kürze:

  • Gegen Ungarn läuft seit 2018 ein EU-Verfahren, in dem dem Land Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen werden.
  • Das Europäische Parlament hat einen neuen Bericht angenommen, in dem es eine Verschlechterung der Lage feststellt.
  • Mitglieder der ungarischen Regierungspartei und Abgeordnete der Fraktion „Patrioten für Europa“ sprechen von politischer Verfolgung.
  • Im äußersten Fall könnte Ungarn sogar sein Stimmrecht im Rat der Europäischen Union verlieren, doch dafür wären noch mehrere Schritte notwendig.
  • Vor den Wahlen im nächsten Jahr in Ungarn erhöht der Bericht den Druck auf die Regierung von Viktor Orbán.

 

Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn hat sich verschlechtert, und die fortgesetzten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit gefährden die europäischen Werte und die Rechtsordnung der EU – dies geht aus einem Bericht hervor, den das Europäische Parlament am Dienstag, 25. November, in Straßburg angenommen hat.

Tineke Strik, die für den Bericht verantwortliche Abgeordnete der niederländischen Grünen, erklärte, Ungarn habe sich zu „einem hybriden System der Wahlautokratie” entwickelt. Sie forderte die Europäische Kommission und den Rat auf, diesen Prozess zu stoppen, gegebenenfalls sogar durch die vollständige Einfrierung aller EU-Gelder.

2018 wurde gegen Ungarn das sogenannte Verfahren nach Artikel 7 eingeleitet, wegen möglicher Verstöße gegen die grundlegenden Werte der EU sowie Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit. Im Rahmen dieses Verfahrens sind derzeit rund 18 Milliarden Euro an EU-Geldern, die Ungarn zustehen, praktisch eingefroren.

In diesem neuesten, rechtlich nicht bindenden Zwischenbericht fordert das Europäische Parlament die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union – der sich aus den Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt – dazu auf, sich vorrangig mit dem Thema zu befassen. Das Verfahren könnte am Ende sogar dazu führen, dass Ungarn im Rat sein Stimmrecht verliert.

Für die Annahme des Berichts und die „Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet, durch Ungarn“ stimmten 415 von 636 Abgeordneten des Europäischen Parlaments. 193 Stimmen stimmten mit Nein und 28 enthielten sich.

Während der Debatte erklärte die ungarische Abgeordnete Kinga Gál, die der Regierungspartei Fidesz angehört, dass eine „Hexenverfolgung“ im Gange sei und Ungarn in Wirklichkeit dafür angegriffen werde, weil es seine nationalen Interessen verteidige.

Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, noch keine finalen Verhandlungen mit den EU-Staaten aufzunehmen.

Der Zwischenbericht über die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn wurde von 415 der 636 Abgeordneten des Europäischen Parlaments angenommen. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Worum geht es in dem Zwischenbericht?

Am Anfang einer Pressemitteilung des Parlaments zur Annahme des Berichts werden die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst: „Abgeordnete kritisieren Einflussnahme auf die Justiz, Korruption, Missbrauch von EU-Geldern und Angriffe auf die Zivilgesellschaft.“ Sie schreiben zudem, Ungarn „missbraucht sein Vetorecht“, indem das Land dieses „wiederholt als Druckmittel einsetzt“.

Die Abgeordneten fordern zudem konkrete Konsequenzen, „falls sich Spionagevorwürfe bestätigen“. Die Vorwürfe beziehen sich darauf, dass der ungarische Geheimdienst in den 2010er-Jahren angeblich begonnen habe, in Brüssel zu spionieren und versucht habe, dafür ungarische Mitarbeiter der EU-Institutionen zu rekrutieren. Diese Vorwürfe wurden im Oktober von dem ungarischen Investigativportal „Direkt36“ öffentlich gemacht. Ihren Angaben zufolge ermittelt auch der belgische Geheimdienst in der Angelegenheit.

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Einer der weiteren Hauptkritikpunkte lautete, dass das ungarische oberste Gericht entgegen der üblichen Praxis Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vor deren Anwendung einer Überprüfung unterziehe. Außerdem verweigere Ungarn systematisch die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Die mit Ja stimmenden Abgeordneten warfen der Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán „mangelnde Wahrung der Bürgerrechte, Bedrohungen der akademischen Freiheit, politisch motivierte Geschäftspraktiken“ vor. Zudem kritisieren sie, dass in Budapest de facto ein verfassungs­mäßiges Verbot von Pride-Demonstrationen verhängt wurde.

„Deepfake“-Videos im Wahhlkampf

Die EP-Abgeordneten, die den Bericht unterstützten, verwiesen auch auf die kommenden ungarischen Wahlen im April 2026. Sie äußerten sich besorgt darüber, dass die Regierungspartei zunehmend politisch motivierte Inhalte verbreitet, die durch künstliche Intelligenz erzeugt wurden — ohne diese als solche zu kennzeichnen.

Es handelt sich dabei um sogenannte „Deepfake“-Videos. In einem kürzlich veröffentlichten Clip – verbreitet vom politischen Direktor des Ministerpräsidenten, Balázs Orbán – wird etwa der Oppositionsführer Péter Magyar so dargestellt, als stünde er unter der Kontrolle von Wolodymyr Selenskyj, dem Präsidenten der Ukraine, Ursula von der Leyen, der Präsidentin der Europäischen Kommission, sowie Manfred Weber, dem Vorsitzenden der EVP.

In dem Video werden Selenskyj, von der Leyen und Weber wie die Jury einer TV-Talentshow dargestellt, die über Magyar und mehrere seiner Kandidaten positiv abstimmt. Auch begrüßen sie deren vermeintlich „linke Pläne“ – Einführung der Wehrpflicht, Steuererhöhungen und Förderung von LGBTQ-Veranstaltungen. Wegen eines ähnlichen Videos hat Magyar den politischen Direktor bereits verklagt. Eine Entscheidung steht noch aus.

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Weniger als ein halbes Jahr vor den Wahlen ist die politische Spannung in Ungarn spürbar. Die Parteien von Ministerpräsident Orbán und Oppositionsführer Magyar liegen in den Umfragen nahezu gleichauf.

Im Oktober 2024 sprach Orbán darüber, dass die Europäische Kommission versuche, seine Regierung zu stürzen und in Budapest eine „Marionettenregierung“ einzusetzen.

Péter Magyar spricht bei einer Demonstration gegen Ungarns Regierung in Budapest. Foto: Denes Erdos/AP/dpa

Eine politische Hexenjagd?

András László, Mitglied des Europäischen Parlaments für die ungarische Regierungspartei Fidesz, hat im Namen der rechtskonservativen EP-Fraktion „Patrioten für Europa“ eine abweichende Stellungnahme formuliert.

Nach Ansicht Lászlós steckt hinter dem gesamten Vorgang gegen Ungarn in Wahrheit, dass die ungarische Regierung weder Waffen an die Ukraine liefern, noch illegale Migranten aufnehmen oder Gender-Ideologie in die Schulen lassen wolle.

Er erklärte weiter, dass die an dem Bericht arbeitenden Abgeordneten gleichzeitig Staatsanwälte, Richter und Geschworene sein wollten. Dies verstoße sowohl gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit als auch gegen die Gewaltenteilung.

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Csaba Dömötör, ebenfalls Politiker der Regierungspartei, erklärte, dass sich vor jeder Wahl in Ungarn dasselbe wiederhole: Das Europäische Parlament erstelle einen „verleumderischen Bericht“ über die Regierung Orbán.

Die EU-Abgeordnete der rechtskonservativen ungarischen Partei „Mi Hazánk“, Zsuzsanna Borvendég, sagte in ihrer Stellungnahme, dass sie zwar der Beobachtung im Bericht über den mangelnden politischen Willen zur Korruptionsbekämpfung zustimme. Ihrer Ansicht nach gebe es jedoch auch „in Brüssel keinen politischen Willen“, Korruption wirksam zu bekämpfen.

Wie kann einem Land das Stimmrecht entzogen werden?

Der Bericht des Parlaments forderte auch, das Verfahren nach Artikel 7 fortzusetzen. Im Falle von Rechtsstaatlichkeitsproblemen kann in der Europäischen Union die sogenannte „nukleare Option“ gemäß Artikel 7 Absatz 2 ausgelöst werden.

Im Rahmen dieses Verfahrens kann der Europäische Rat einstimmig feststellen, dass ein Mitgliedstaat die Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten schwerwiegend und dauerhaft verletzt. Eine solche Feststellung kann unter anderem zu Sanktionen führen, wie der Aussetzung des Stimmrechts im Rat.

Obwohl das Initiativrecht nicht beim Europäischen Parlament liegt, ist für die Entscheidung dessen Zustimmung erforderlich. Bisher gab es jedoch keine Anzeichen dafür, dass unter den EU-Mitgliedstaaten in dieser Frage Einstimmigkeit erreicht werden könnte.

In den vergangenen Jahren unterzog sich Ungarn einer Rechtsreform, um die Forderungen der EU zu erfüllen. Daraufhin hat die EU-Kommission einen Teil der zurückgehaltenen EU-Gelder dem Land ausgezahlt. Dieser Schritt wurde von den Abgeordneten in dem neuen Bericht nun ausdrücklich missbilligt.

Herausforderungen der Rechtsstaatlichkeit in der EU sind zudem weitverbreitet, wobei die politische Aufmerksamkeit je nach Land variiert.

So zum Beispiel haben in mehreren Mitgliedstaaten – etwa in Deutschland und Polen – die höchsten Gerichte mehrmals gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs gehandelt. Die Umsetzung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gestaltet sich laut einem Bericht von 2024 in den meisten Mitgliedstaaten problematisch. Korruptionsfälle in EU-Institutionen haben in der jüngeren Vergangenheit zudem für Skandale gesorgt.

Eine eindeutige Nachweisbarkeit politischer Motive ist in der Praxis kaum möglich, was die Bewertung von Rechtsstaatlichkeitsfragen in der EU komplex und vielschichtig macht.



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