Rückzahlungen beim Bürgergeld bleiben meist aus – 3,25 Milliarden Euro sind noch offen

Die Jobcenter haben Überzahlungen von Leistungen beim Bürgergeld meist nicht wieder erhalten. Der ausstehende Forderungsbestand hat inzwischen eine Rekordhöhe erreicht. Die Arbeitsagentur erklärt, wie die Rückstände zustande kommen.
Der Rückgang der Arbeitslosigkeit war der schwächste in einem März seit 2009. (Symbolbild) Bürgergeld
Ein Schild der Bundesagentur für Arbeit. Zahlreiche Rückzahlungen in Milliardenhöhe stehen noch aus.Foto: Daniel Karmann/dpa
Von 15. Juli 2025

In Kürze:

Zahlungsgestörter Forderungsbestand: Überzahlungen beim Bürgergeld werden kaum ausgeglichen.

Die Arbeitsagentur nennt zwei Gründe, warum sich die Rückzahlungen beim Bürgergeld anhäufen.

Auch mit Strafen droht die Behörde. Doch ihre Effektivität bleibt offen.

Die Bundesregierung hat derweil Reformen beim Bürgergeld angekündigt.


 

Das Bürgergeld mutiert zu einem Schuldenmotor des deutschen Sozialsystems. Dabei kommt es auch vor, dass die Bundesagentur für Arbeit den Empfängern zu viel Geld auszahlt. Wenn sie dies feststellt und zu korrigieren versucht, kommt das zurückgeforderte Geld jedoch selten retour.

Weniger als 1 Prozent zurückgezahlt?

Dabei ist die Rede von einem sogenannten zahlungsgestörten Forderungsbestand. Ende Juni hat sich dieser auf den Rekordwert von rund 3,25 Milliarden Euro angehäuft, wie die Bundesagentur „Bild“ mitteilte.

Dabei ist die Rede davon, dass die Jobcenter mit Stand Juni 2025 nur 96 Cent von geforderten 100 Euro zurückbekommen – also weniger als 1 Prozent. Ein Pressesprecher stellte gegenüber der Epoch Times klar, dass dies nur für Forderungen gelte, die schon älter als vier Jahre sind.

Wenn die Behörde bei einem Bürgergeldbezieher einen Rückstand einfordert, kann sie den Rückstand von der nächsten Zahlung abziehen. Allerdings nur in begrenztem Maße. „Bei Leistungsempfängern definiert der Gesetzgeber, wie viel vom Leistungssatz als Tilgung einbehalten werden darf“, so der Sprecher. Erlaubt seien lediglich „10 Prozent beziehungsweise 30 Prozent des Regelsatzes“.

„Diese relativ geringen Beträge führen zu langwierigen Rückzahlungsdauern“, schildert der Pressesprecher das Problem. Das Jobcenter müsse auch bei Beziehern, die bereits eine Arbeit aufgenommen haben, das Einkommen berücksichtigen. „Die Jobcenter können nicht unbegrenzt Forderungen aufstellen.“

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So entstehen Rückstände

Eine Rückzahlungsforderung kommt oftmals zustande, wenn die Bundesagentur erfährt, dass ein Empfänger falsche Angaben zu seinen Gunsten abgegeben hat. Das bezieht sich meist auf die Höhe seines Einkommens, seines Vermögens oder auf seine Lebensumstände.

Ebenso teilten einige Bezieher der Dienststelle nicht sofort mit, wenn sich an ihrer Situation etwas ändere, das für den Betrag relevant ist. Das kann der Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Berufswelt mit Beginn einer neuen Beschäftigung sein.

Auch ein plötzlicher Geldeingang beim Bürgergeldbezieher kann ein Grund sein. „Überzahlungen im Bürgergeld sind nicht selten darauf zurückzuführen, dass Leistungsempfänger im Laufe des Monats unvorhergesehen Einkommen erzielen, aber bereits am Anfang des Monats das Bürgergeld erhalten haben“, so Kraft.

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Strafen drohen

Die Bundesagentur für Arbeit fordert auf ihrer Website die Empfänger auf, eine „Veränderung unverzüglich“ mitzuteilen. Zahlen diese zu hoch ausgezahlten Beträge nicht fristgerecht zurück, warnt die Behörde „in schwerwiegenden Fällen“ vor „Bußgeldern oder einem Strafverfahren“. Das betrifft ausstehende Beträge über der Bagatellgrenze von 50 Euro.

Auf die Frage, ob die Jobcenter Strafen bei Nichtzahlen konsequent umsetzen, antwortete der Behördensprecher: „Wenn es zu einer Überzahlung gekommen ist, fordern die Jobcenter die Beträge konsequent zurück.“ Doch ob die rückständigen Beitragsbezieher den Forderungen nachkommen oder nachkommen können, bleibt unklar.

Reform geplant

Angesichts des hohen Forderungsbestandes könnte eine entsprechende Reform beim Bürgergeld das Problem lösen. Kraft teilte hierzu mit: „Die Reform des Bürgergelds obliegt dem Gesetzgeber. Aktuell liegt dazu noch kein Gesetzentwurf vor.“

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat bereits eine baldige „umfassende“ Reform des Bürgergeldes angekündigt. „Die Vorbereitungen dazu laufen auf Hochtouren“, sagte er am 9. Juli im Bundestag. Am darauffolgenden Sonntag teilte Merz im „ARD-Sommerinterview“ mit, dass er Bedürftige stärker unterstützen, gleichzeitig aber Leistungen für arbeitsfähige Menschen senken wolle. „Da ist mehr einzusparen als nur 1 oder 2 Milliarden“, sagte der Kanzler.

Konkrete Entscheidungen werde es dazu im Herbst geben, danach soll der Bundestag darüber debattieren. „Das Ziel ist, aus dem heutigen Bürgergeld eine Grundsicherung zu machen für diejenigen, die unseren Sozialstaat wirklich brauchen“, betonte Merz. Es gehe darum, den Sozialstaat auch zukünftig tragfähig zu machen.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das Bürgergeld „zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestaltet werden soll. In diesem Kontext sollen etwa die Vermittlung in Arbeit und die Betreuung Arbeitssuchender gestärkt und zugleich die Mitwirkungspflichten und Sanktionen verschärft werden.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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