Union und SPD wollen Heizungsgesetz abschaffen – was das für Verbraucher bedeutet

Union und SPD sind sich einig geworden – auch im Bereich Energie. Das Heizungsgesetz von Habeck soll wieder weg. Doch die Änderung ist womöglich nicht allzu groß. Womit müssen Verbraucher jetzt rechnen?
Titelbild
Union und SPD wollen das Heizungsgesetz abschaffen. Symbolbild.Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Von 11. April 2025

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht. Jetzt ist auch klar, wie die künftige Regierungskoalition das umstrittene Heizungsgesetz von Robert Habeck (Grüne) handhaben will.

Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“

So lautet die klare Ansage von Schwarz-Rot in der gemeinsamen finalen Einigung. Zuvor hat eine Arbeitsgruppe der Parteien die einzelnen Punkte zur erneuten Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, sogenanntes Heizungsgesetz) ausgearbeitet. Somit findet die Habeck-Version, die seit Anfang 2024 in Kraft ist, ein jähes Ende. Das Thema Heizung rückt damit erneut in die Debatte.

Klimaziele weiter im Fokus

Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die geplante Reform von Union und SPD wirklich vom Heizungsgesetz der Ampelregierung abweicht. Denn: Weiterhin behält „die Erreichung der Klimaziele“ eine starke Priorität. Der Gebäudesektor sei hierfür „zentral“.

Neben dem Klimaschutz nennt das künftige Regierungsbündnis „Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit“ als „Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung“.

Im Rahmen des Klimaschutzes will die Bundesregierung die CO₂-Emissionen von Deutschland senken, um bis spätestens 2045 die Klimaneutralität zu erreichen. Daher wollen Union und SPD mit ihrer Version des GEG „die erreichbare CO₂-Vermeidung […] zur zentralen Steuerungsgröße“ machen.

Was das genau bedeutet und wie eine mögliche Bepreisung und Staffelung aussieht, ist aktuell nicht bekannt und bleibt abzuwarten. Infrage kämen Maßnahmen, die überprüfen, ob eine Reduktion von Treibhausgasemissionen bei Immobilien tatsächlich stattfindet.

Technologieoffenheit für Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz von Habeck stand vor allem deswegen bei vielen in der Kritik, weil diese Version eine starke Fokussierung auf Wärmepumpen vermittelte. Viele Verbraucher zeigten sich verunsichert, da eine Wärmepumpe beispielsweise ein Vielfaches einer Gastherme kostet.

Es folgte zeitweise ein hoher Ansturm auf fossile Heizsysteme. Damit wollten sie so lange wie möglich die neu eingeführte Vorgabe umgehen, wonach die neue Heizungsanlage auf der Basis von 65 Prozent „erneuerbaren“ Energien funktionieren muss. Nach wie vor müssen nicht mehr reparierbare Heizsysteme durch solche ersetzt werden, die den neuen Vorgaben entsprechen.

Hinzu kommt, dass mit dem Wechsel zu einer Wärmepumpe Gebäudebesitzer oftmals auch ihre Immobilie sanieren müssen, damit das neue Heizsystem optimal funktioniert. Eine effiziente Sanierung kann deutlich teurer sein als die Wärmepumpe selbst – eine hohe Belastung für zahlreiche Haushalte.

Eine Ankündigung im neuen Koalitionsvertrag könnte für viele Immobilienbesitzer zunächst Erleichterung bedeuten: „Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“

Merz: „Wir wollen gute Angebote machen“

In einem RTL-Interview verriet CDU-Chef Friedrich Merz am 9. April mehr zur Zielsetzung und Vorgehensweise mit dem neuen Heizungsgesetz. „Wir werden eine vernünftige Regelung schaffen für die Innovation in den Heizungskellern“, sagte der mögliche künftige Bundeskanzler. Seine Union wolle den Klimaschutz „sehr ernst nehmen“, aber es mit einer anderen Methode angehen. „Wir wollen den Menschen gute Angebote machen, wir wollen sie nicht belehren.“

Die Frage des Moderators „Sie möchten, dass der Preis für Gas und Öl so steigt, dass die Menschen vom Preis erzogen werden?“, bejahte Merz. „Ja, dass sie sagen: ‚Es lohnt sich jetzt nicht mehr, die alte Öl- oder Gasheizung zu betreiben. Ich mache was Neues.‘ Und das Neue kostet Geld und dafür wird es dann auch dieses Klimageld geben.“ Einen Teil der Einnahmen wolle die Union dann an die Menschen zurückgeben, „sodass sie das dann selber finanzieren können“.

Ohne dass genaue Zahlen bekannt sind, bedeutet das: Die Menschen dürfen künftig frei wählen zwischen einer Gas-, einer Ölheizung, einer Wärmepumpe oder einem anderen Heizsystem. Allerdings planen Union und SPD, die finanziellen Bedingungen für die fossilen Systeme unattraktiver zu gestalten. Ein mögliches Steuerelement wäre der CO₂-Preis. Von aktuell 55 Euro pro Tonne sind in den kommenden Jahren bereits seit Längerem weitere Erhöhungen geplant. Das betrifft unter anderem fossile Heizsysteme.

Kurz nach Bekanntwerden des Koalitionsvertrages kritisierte die AfD-Chefin Alice Weidel den Vorstoß von Union und SPD im Bereich Energie. Auf der Social-Media-Plattform schrieb sie: „Das Heizungsgesetz bleibt, man nennt es nur anders.“ Ihrer Aussage zufolge halte die CDU „auch im Bereich Energie“ ihr Wahlversprechen nicht ein.

Förderung soll bleiben

Laut dem Koalitionsvertrag sollen die bestehenden Fördergelder für eine neue nicht fossile Heizung und für eine Sanierung bestehen bleiben. Ein weiterer Vorteil laut Vertrag: „Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar.“ Union und SPD planen zudem, den Quartiersansatz weiter zu stärken.

Die Heizungsförderung – den Zuschuss Nr. 458 – müssen Bauherren bei der KfW beantragen. Angeboten werden neben der Basisförderung noch der Klimageschwindigkeitsbonus, der Einkommensbonus und der Effizienzbonus. Die aufgeführten Boni sind eine Ergänzung zur Basisförderung und mit dieser kombinierbar. Im Optimalfall kann der Staat bis zu 70 Prozent der anzurechnenden Investitionskosten übernehmen.

Der Betrag für die maximalen förderfähigen Kosten liegt weiterhin bei 30.000 Euro. Wer diese Summe zusammen mit dem Förderpotenzial von bis zu 70 Prozent ausreizt, kann für den Heizungstausch mit einer Erstattung vom Staat von bis zu 21.000 Euro rechnen.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion