Krah sagt im China-Spionageprozess aus: Habe mich nicht an die Sicherheitsregeln gehalten

In Kürze:
- Deutschlands großer China-Spionageprozess in Dresden
- Anklage: Über 20 Jahre für China spioniert, Dissidenten in Deutschland ausspioniert
- „Sensitive“ Dokumente aus dem EU-Parlament nach Peking transferiert
- Krah sagt aus: Nicht an Sicherheitsregeln gehalten
Seit dem 5. August läuft vor dem Dresdner Oberlandesgericht der wohl bedeutendste Spionagefall Deutschlands in Bezug auf China. „Sensitive“ Dokumente sollen aus dem EU-Parlament nach Peking transferiert worden sein.
Alles dreht sich um den Deutsch-Chinesen Jian G., ehemaliger Mitarbeiter des früheren Europaparlamentariers und heutigen Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah (AfD), der laut Anklageschrift des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof „in einem besonders schweren Fall […] für den Geheimdienst einer fremden Macht“ tätig gewesen sein soll. Mitangeklagt ist die Chinesin Yaqi X., die bei einem Logistikunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle tätig war und Jian G.s Freundin gewesen sein soll.
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Befragung von Maximilian Krah vor Gericht
Die Epoch Times begleitet den Prozess und war auch am Mittwoch, 3. September, vor Ort in Dresden, als Krah vor dem Oberlandesgericht seine Zeugenaussage machte und von Richter, Generalbundesanwaltschaft und Verteidigung befragt wurde.
Zur Einordnung: Im Mai wurde gegen Krah selbst ein eigenständiges Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eingeleitet und ein Antrag auf Aufhebung seiner Immunität als Bundestagsabgeordneter gestellt. Geldsummen aus China sollen an Krah geflossen sein. Der AfD-Politiker weist die Vorwürfe zurück.
Es gilt in allen Fällen die Unschuldsvermutung.
Beim Prozesstag am Mittwoch in Dresden äußerte sich Krah nach Einschätzung unseres Korrespondenten eher „schwammig“. Der Politiker und Rechtsanwalt betonte, von Jian G. keinerlei illegale Gelder erhalten zu haben, und sprach von Anwaltshonoraren, die jetzt als Bestechungsgelder ausgelegt würden. Nach Aussage von Krah habe er Jian G. erstmals im Jahr 2015 als Unternehmer und Mandanten kennengelernt und er sei für den chinesischstämmigen Deutschen als Anwalt tätig gewesen.
Als Krah 2019 ins Europaparlament einzog, stellte er Jian G. als persönlichen Assistenten und Fachreferenten ein. Während der folgenden Zeit soll Jian G. dann Dokumente des EU-Parlaments an China weitergeleitet haben.
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Krah: Gegen geltende Sicherheitsregeln verstoßen
Dabei soll es Jian G. zugutegekommen sein, dass Krah offenbar recht lasch mit den Sicherheitsvorkehrungen umgegangen ist. Vor Gericht gestand der Politiker ein, mit der Weitergabe seiner persönlichen Zugangsdaten für das Datensystem des EU-Parlaments gegen geltende Regeln verstoßen zu haben.
Krah erklärte, in seinem damaligen Büro habe das gesamte Team Zugriff auf seinen persönlichen Account gehabt. Von diesem aus hätten alle Mitarbeiter und auch Jian G. auf Dokumente, E-Mails und Termine zugreifen können. Aufgaben wie etwa die Verwaltung von Zugriffsrechten habe er an sein Team delegiert.
Eigentlich erlaubten aber die Parlamentsregeln laut Krah nur dem Abgeordneten selbst, Zugang zu dem Account zu haben, aber ihm sei die „Schärfe der Regel nicht so bewusst“ gewesen.
Das Gericht hatte bereits festgestellt, dass der Hauptteil der von dem Chinesen heruntergeladenen Daten über Krahs Account geflossen sei. Krah erklärte bezüglich dieses Umgangs mit Sicherheitsfragen lediglich, dass er das ganze IT-Zeugs hasse und sich lieber auf die Politik konzentriere.
Von der mutmaßlichen Spionagetätigkeit seines früheren Mitarbeiters G. habe er nach eigener Aussage nichts gewusst und erst durch Medienberichte von dessen Festnahme erfahren. Auch von offizieller Seite sei er zuvor „nicht gewarnt“ worden.
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Menschenrechte in China nicht so wichtig?
Da sich Jian G. laut Anklageschrift auch in chinesischen Dissidentenkreisen bewegte, wurde auch dieser Aspekt vom Gericht thematisiert. Krah wurde vom Richter gefragt, ob auch Entschließungsanträge zu Menschenrechtsverletzungen an Falun-Gong-Praktizierenden und Uiguren in China ein Thema zwischen Krah und Jian G. gewesen seien. Doch daran konnte sich Krah laut seiner Aussage nicht erinnern.
Er erklärte jedoch, dass es nicht Jian G.s Auftrag gewesen sei, sich um Dissidenten aus China zu kümmern. Bei der AfD sei diese Einmischung in die Innenpolitik dritter Staaten nicht erwünscht gewesen. Generell habe die AfD-Fraktion im EU-Parlament bei Entschließungsanträgen zu Menschenrechtsfragen nicht zugestimmt oder sich enthalten – weil man es nicht als Aufgabe der EU angesehen habe, sich um die Menschenrechte in anderen Ländern zu kümmern, so Krah.
Chinesische Investitionen fest im Blick
Laut Krah habe er Jian G. für seine Erfahrung mit Handelsfragen fachlich geschätzt. Der AfD-Politiker erklärte auch, damals in seiner Fraktion im Europaparlament als Schattenberichterstatter für China und die Ukraine tätig gewesen zu sein und ebenso in einer Gruppe für den Außenhandel mit China. Jian G. habe sich dabei auch um die China-Reisen des Abgeordneten gekümmert.
China sei damals einer der wichtigsten Außenhandelspartner von Deutschland gewesen, so Krah. Nach seinen Angaben habe er Jian G. vor dem Hintergrund eines von Frankreich und Deutschland unterstützten Plans für ein EU-Investitionsschutzabkommen mit China eingestellt. Krah habe damals Rückenwind für das Projekt gespürt und wollte mit Jian G. einen „Turbo“ einlegen, damit auch Sachsen von chinesischen Investitionen profitieren könne.
Stellungnahme der Gerichtssprecherin
In einer Stellungnahme nach der Verhandlung erklärte Meike Schaaf, Pressesprecherin und Richterin am Oberlandesgericht Dresden, dass man nichts über die Einlassungen des Zeugen zu sagen habe – „um jede Wertung zu vermeiden“, wie Schaaf es nannte. Die Sprecherin sagte auch, dass der Zeuge Krah erklärt habe, nicht für Interviews nach seiner Aussage zur Verfügung zu stehen.
Die Gerichtssprecherin gab einen Ausblick auf die weitere Verhandlung, die noch bis zum 13. Verhandlungstag am 30. September terminiert sei: „Es sind noch verschiedene Beweismittel, also insbesondere auch weiterhin die Auswertung von Datenträgern, aber auch die Vernehmung von Zeugen geplant.“
Als Schaaf von einer Journalistin nach möglichen strafrechtlichen Folgen – etwa „Beihilfe zum Datendiebstahl“ – für Krahs Aussagen gefragt wurde, insbesondere zu seinem Eingeständnis der möglichen Weitergabe von Passwörtern, verwies die Juristin auf die Staatsanwaltschaft. „Ob und inwieweit irgendwelche strafrechtlichen Erkenntnisse aus dieser Aussage heute gezogen werden können, dazu kann ich gar nichts sagen.“ Das werde, falls es in Betracht komme, die Staatsanwaltschaft machen.
Sie erklärte, dass Krah 2 Stunden lang als Zeuge ausgesagt und die Fragen des Gerichts beantwortet habe. Für eine weitere Vorladung des Bundestagsabgeordneten sehe die Sprecherin zum jetzigen Zeitpunkt „keine Anhaltspunkte“.
Für Donnerstag kündigte die Sprecherin zwei weitere Zeugen an. So wird eine Kriminalbeamtin zu den Daten, die die Sicherheitsbehörden auf dem Diensttablet von Jiang G. fanden, aussagen. Sie sagte auch, dass der Vorsitzende Richter die Aussage einer weiteren Zeugin angedeutet habe, „wahrscheinlich per Video aus Großbritannien“, und zur „Frage der Auswirkungen der Tätigkeiten der Sammlung von Informationen auf chinesische Oppositionelle in Deutschland“.
Verlängerte Augen und Ohren der KP Chinas
Diese Aussage bezieht sich möglicherweise auf einen Punkt der Anklageschrift der Generalbundesanwaltschaft, wonach Jian G. im Rahmen seiner mutmaßlichen Agententätigkeit an transnationalen Repressionen des chinesischen kommunistischen Regimes in Deutschland beteiligt gewesen sein soll. In der Anklageschrift steht diesbezüglich:
„Zu den geheimdienstlichen Aufgaben des Angeschuldigten G. gehörte es darüber hinaus, chinesische Oppositionelle und Dissidenten, die in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor chinesischen Behörden genießen, auszuspähen und zu identifizieren, um diese Erkenntnisse und die Personalien der Identifizierten anschließend einem chinesischen Geheimdienst mitzuteilen.“
Jian G. habe sich dazu „selbst als Kritiker der chinesischen Regierung“ ausgegeben, „um an Kontakte tatsächlicher Dissidenten zu gelangen“. Er habe sich beispielsweise in einer Telegram-Gruppe mit E-Mail-Adresse und Rufnummer als „Ansprechpartner für interessierte Teilnehmer“ einer regimekritischen Demonstration vor der chinesischen Botschaft in Berlin anlässlich des 34. Jahrestages des Massakers auf dem Tian’anmen-Platz vom 4. Juni 1989 angeboten.
Auf Jian G.s Handy sollen laut Anklageschrift auch umfangreiche Excel-Tabellen mit Informationen zu chinesischen Oppositionellen in den sozialen Netzwerken gefunden worden sein, wie Accountinformationen, Personalausweisnummern, Adressen und Aufenthaltsorte oder auch Bemerkungen zu persönlichen Werdegängen aufgelisteter Personen. Mindestens 21 dieser Personen hielten sich gegenwärtig in Deutschland auf, so die oberste Anklagebehörde für Staatsschutzdelikte in Deutschland.
Laut der Generalbundesanwaltschaft soll Jian G. von 2002 bis April 2024 „als Mitarbeiter eines Geheimdienstes der Volksrepublik China“ tätig gewesen sein. Während seiner Zeit bei dem AfD-Politiker soll G. „mindestens elf Dokumente“ des Europäischen Parlaments aus der Kategorie „Sensitiv“ und 81 Beschlüsse des EU-Parlaments zu China an den Geheimdienst des kommunistischen Regimes weitergegeben haben.
Insgesamt soll Jian G. über 500 Dokumente aus dem EU-Parlament auf Laptops und USB-Sticks zusammengetragen haben, „wobei er vorhatte, die Dokumente für einen chinesischen Geheimdienst aufzubereiten und an diesen weiterzuleiten“.
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