Rentner mit „Schwachkopf“-Meme: Strafbefehl wegen „Propagandamittel“

Gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Stefan Niehoff (64) der Ende 2024 Besuch durch zwei Schweinfurter Kripobeamte bekam, nachdem er unter anderem ein „Schwachkopf PROFESSIONAL“-Meme über Robert Habeck (Grüne) auf X teilte, wurde der Vorwurf der „Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens“ vorläufig eingestellt.
Hintergrund ist, dass das Strafmaß in diesem Fall im Vergleich zu dem Strafmaß, das er „wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“, heißt es in dem zur Begründung aufgeführten Paragrafen 154 Abs. 1 StPO, der Staatsanwaltschaft Bamberg.
Denn kürzlich hat der im unterfränkischen Burgpreppach wohnende Bayer einen Strafbefehl vom Amtsgericht Haßfurt bekommen, der von der Staatsanwaltschaft Bamberg beantragt wurde.
Darin wirft die Staatsanwaltschaft Bamberg dem Invalidenrentner vor, 2024 auf X mittels der „Retweet-Funktion“ oder durch Weiterleiten an andere Nutzer, „in fünf Fällen Erkennungszeichen von ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen verbreitet zu haben, deren öffentliche Verwendung in Deutschland verboten ist“.
Zudem soll der Unterfranke, in einem weiteren Beitrag auf X „eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“, öffentlich verharmlost haben.
1.350 Euro Strafe
Die Staatsanwaltschaft Bamberg forderte daher über einen Strafbefehlsantrag ans Amtsgericht Haßfurt eine Gesamtgeldstrafe für Niehoff von 90 Tagessätzen zu 15 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Paragraf 86 Abs. 4 und 86a Abs. 1) in fünf Fällen und wegen Volksverhetzung (Paragraf 130 Abs. 3 und 8).
Mit Paragraf 86 Abs. 4 wirft die Staatsanwaltschaft Bamberg Niehoff vor „Propagandamittel“ verbreitet zu haben „die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“.
Das Amtsgericht gab dem Strafbefehlsantrag statt und Niehoff erhielt nun vom Amtsgericht Haßfurt einen Strafbefehl über, wie beantragt, 1.350 Euro.
Niehoff kündigte gegenüber Epoch Times an, dass er zusammen mit seinem Anwalt Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen wird.
Weitere sechs Tatvorwürfe der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisation und der bereits genannte Vorwurf der Beleidigung gegen Habeck wurden hingegen vorläufig eingestellt.
„Die sind doch nicht mehr ganz dicht“
Niehoffs Kommentar zu den Vorwürfen fällt knapp aus: „Die sind doch nicht mehr ganz dicht.“
Im Gespräch mit Epoch Times widerspricht er dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe die Maßnahme zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus mit der Massenvernichtung der Juden in der NS-Zeit gleichzusetzen versucht.
„Was geht in so einem Kopf vor?“, fragt er sich in Bezug auf die hinter dem Strafbefehl stehenden Staatsanwälte. Die Aussagen seien doch eindeutig gewesen.
Auch von einer im Strafbefehl unterstellten Relativierung der millionenfachen Ermordung von Menschen distanziert er sich scharf.
Ihm sei es um einen Vergleich, nicht um Gleichsetzung gegangen. „Die Corona-Maßnahmen, die waren für mich schon von Anfang an völlig überspitzt.“ Alles, was vom Grundgesetz her garantiert sei, sei einfach weggewischt worden, so der Renter weiter.
Einschränkungen, wie eine Untersagung, sich nur wenige Kilometer vom Wohnort entfernen zu dürfen und dass man nur so und so viele Personen treffen dürfe, seien überhaupt nicht vom Grundgesetz gedeckt gewesen, erklärt Niehoff gegenüber Epoch Times.
Er sieht hinter dem jetzigen Strafbefehl eine „Retourkutsche“, weil man nicht damit gerechnet habe, dass er mit der polizeilichen Durchsuchung, unter anderem wegen des Habeck-Memes, an die Öffentlichkeit gehe.
„Im Nachhinein wird nun versucht, sich noch irgendwie dafür zu rechtfertigen.“ Laut seinem Anwalt Marcus Pretzell (ehemals FDP und AfD) sei seine Akte 300 Seiten dick, mit zahlreichen Fotos von X-Beiträgen von seinem Konto, so Niehoff.
Sechs Vorwürfe seinen von den ganzen Vorwürfen übrig geblieben. Die hätte man sich rausgepickt, so Niehoff.
X-Beiträge zeigen Nationalsozialisten
Eines dieser im Strafbefehl erwähnten X-Beiträge zeige ein schwarz-weißes Bild aus der Zeit des Nationalsozialismus, auf dem mehrere Geistliche ihren rechten Arm zum verbotenen Hitlergruß ausstrecken würden, berichtet Niehoff.
Es sei mit dem Kommentar von ihm versehen worden. „Die Kirche hat immer eine ehrenhafte Haltung zu politischen Systemen als Vorbild mit geistlicher Ethik“.
Diesen Beitrag richtete Niehoff gegen die Haltung der Kirchen, die dazu aufrufen, die AfD nicht zu wählen.
Ein anderer geposteter Beitrag zeigte laut Niehoff eine Bildmontage von einem gefälschten Titelseite des Spiegel-Magazins, die die Grünen-Politikerin Katharina Schulze gezeigt habe, die einen Hitlergruß zeigen soll. Daneben stand: „Das Grüne Reich und die Machtergreifung.“
Ein weiterer durch die Staatsanwaltschaft beanstandeter reposteter Beitrag hätte einen Nationalsozialisten in brauner Uniform mit Hakenkreuzarmbinde und einem Schlagstock in der Hand gezeigt.
Daneben sei ein Linksextremist zu sehen gewesen schwarz gekleidet mit der Aufschrift Antifa und einer Armbinde mit dem Antifa-Symbol, sowie ebenfalls einem Schlagstock in der Hand.
Vor den Füßen beider sei zudem eine Person mit einer abwehrenden Handbewegung liegend zu sehen gewesen, die ein T-Shirt mit der Aufschrift „Free Speech“ getragen haben soll.
Ungeimpfte als „Blinddarm“
Ein X-Beitrag, den Niehoff erstellte und den die Staatsanwaltschaft beanstandete, bestand außerdem aus einer Aussage der Satirikerin Sarah Bosetti in einer Comedy-Sendung 2021, die die Umgeimpften als Blinddarm bezeichnete, auf den man getrost verzichten könne.
Der Post hätte ihre Aussage gezeigt und daneben die Aussage des SS-Arztes Fritz Klein, der gesagt haben soll: „Aus Ehrfurcht vor dem Leben würde ich einen eiternden Blinddarm aus einem kranken Körper entfernen. Der Jude aber ist der eiternde Blinddarm im Körper der Menschheit.“
Für Niehoff besteht die Möglichkeit, den Strafbefehl als Urteil anzunehmen oder dagegen binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Ein Einspruch würde dann zu einer öffentlichen Hauptverhandlung führen.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheidet dann das zuständige Amtsgericht Haßfurt.
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