UBA: Holzenergie nicht mehr „klimaneutral“ – Branchenverband fassungslos
                            In Kürze:
- Das Umweltbundesamt hat ein Kurzgutachten veröffentlicht, das die Klimaneutralität von Holzenergie infrage stellt.
 - In der Kritik steht die bestehende Praxis der Bilanzierung, des Emissionshandels und des Verbraucherschutzes.
 - Der Fachverband Holzenergie zeigte sich fassungslos und sprach von ideologischer Motivation beim UBA.
 
Die Heizsaison hat inzwischen wieder begonnen. Viele Menschen in Deutschland heizen ihre Wohnräume vollständig oder teilweise mit Holz. Dieser traditionelle Brennstoff zur Strom- und Wärmegewinnung könnte jedoch künftig seine Einordnung als „erneuerbare“ Energiequelle verlieren.
Das ist das Ergebnis eines juristischen Kurzgutachtens des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM), das das Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegeben hatte. So heißt es darin konkret:
„Angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann Holz jedoch nicht uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Sinne der Pariser Klimaziele eingestuft werden.“
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Gutachten: Holzenergie nicht generell klimaneutral
Mit dem Kurzgutachten hat das Klimaschutzinstitut die nationalen und europäischen Regelungen zur Nutzung von Holzenergie untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass es keine einheitliche Definition für „erneuerbare“ Biomasse gibt.
Mehrere Vorschriften stufen Holz als förderwürdigen Energieträger ein, sofern Nachhaltigkeits- und Treibhausgaseinsparungskriterien erfüllt sind, die zudem eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen.
Das Prinzip der Kaskadennutzung ist dagegen bisher keine Voraussetzung für die Förderung der Nutzung von Holzenergie. Kaskadennutzung, auch Mehrfachnutzung, bezeichnet die Nutzung eines Rohstoffs über mehrere Stufen.
Im Weiteren kritisiert das Kurzgutachten die bestehende Praxis der Bilanzierung, des Emissionshandels und des Verbraucherschutzes. Die derzeitigen Regelungen würden uneinheitliche Signale vermitteln. So könnten Unternehmen und Verbraucher laut dem Gutachten „den irreführenden Eindruck“ erhalten, dass die energetische Nutzung von Holz generell klimaneutral sei.
Deutschland hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2045 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Da Holz beim Verbrennen CO₂ freisetzt, überdenken die staatlichen Behörden die Einordnung des nachwachsenden Rohstoffs. Allerdings wird das im Holz gebundene CO₂ auch dann freigesetzt, wenn es mit der Zeit verrottet.
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Fachverband: „Ideologisch motiviertes“ Gutachten
Kritik an dem juristischen Kurzgutachten äußerte der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie. Marlene Mortler, Vorsitzende des FVH zeigte sich fassungslos:
„Es ist traurig zu sehen, wie das Umweltbundesamt den Job der fossilen Energiewirtschaft macht und sich in einen Grabenkampf gegen die Holzenergie verschanzt.“
Mortler fügte hinzu: „Für alle Verbraucher und Unternehmen ist wichtig, dass auch die jüngste ideologisch motivierte Veröffentlichung des UBA nichts daran ändert: Holzenergie ist und bleibt ein vollwertiger erneuerbarer Energieträger in allen relevanten Gesetzen und Förderprogrammen und trägt in erheblichem Maße zum Klimaschutz bei.“
Der Fachverband wies darauf hin, dass laut eigenen Daten des UBA Wärme und Strom aus Holz allein im letzten Jahr rund 32 Millionen Tonnen CO₂ eingespart habe. Da Holz als Brennstoff zum Einsatz kam, konnten fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas ersetzt werden.
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Mehr Bürokratie statt weniger?
Zudem bemängelte der Verband die im Gutachten enthaltenen Forderungen nach zusätzlicher Regulierung. Hierzu mahnte Mortler: „Das UBA hat den Schuss noch nicht gehört, wenn es weitere Regulierungen und Detailregelungen im Wärmebereich oder für die Holzverwendung fordert. Was wir definitiv nicht brauchen, sind weitere Regelungen, die den Gesetzesdschungel noch dichter, komplizierter und bürokratischer machen.“ Ihrer Aussage nach wären die Vorschläge des UBA „Gift für die Wärmewende, den Waldumbau und die wirtschaftliche Erholung Deutschlands insgesamt.“
Mit Blick auf die aktuelle politische Lage zeigte sich Mortler jedoch zuversichtlich: „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zum Abbau von Bürokratie bekannt – nicht zu deren Ausbau.“ Aus Sicht der FVH-Vorsitzenden seien die Vorschläge des UBA ohne Relevanz für die Unternehmen und die Bürger und „gehören deshalb in den Papierkorb“.
                        
                        
                        
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