Ein Geschenkpaket aus Russland löste gegen einen Landwirt aus Mecklenburg-Vorpommern ein Ermittlungsverfahren aus, das nun bei der Staatsanwaltschaft Schwerin liegt.
Dabei geht es um ein Geschenk einer russischen Privatperson im Wert von rund 27 Euro an einen Agrarunternehmer aus Wöbbelin, der den Bekannten aus Sibirien auf einer Messe kennenlernte, berichtete der NDR.
Denn die drei enthaltenen Gegenstände, eine Seife, eine CD und ein Dekorationsstück aus Holz, würden alle auf der EU-Sanktionsliste stehen, wie die Staatsanwaltschaft Epoch Times mitteilte.
Daher ermittelt die Behörde nun wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich dem Verstoß gegen § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes. Dieser umfasst ein Strafmaß von mindestens drei Monaten Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren.
Laut Staatsanwaltschaft sei dies nicht das erste Verfahren dieser Art. Immer wieder hätte man mit solchen Fällen zu tun, hieß es weiter. Jedoch könne man keine Zahl dazu nennen, da dies statistisch nicht erfasst würde.
Epoch Times fragte in der Regierungspressekonferenz beim Bundesjustizministerium nach, wie es den Fall bewertet und ob es konkrete Regelungen dazu gebe. Hier verwies man darauf, dass es um die Verfolgung einer Straftat gehe, die die Strafverfolgungsbehörden in den jeweiligen Ländern betreffe. „Und dazu äußere ich mich hier nicht“, so der Sprecher des Justizministeriums.
Für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht sei zudem das Wirtschaftsministerium zuständig.
Doch auch das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Falls es Bund-Länder-Reglungen zu solchen Fällen gebe, würde man die Antwort nachreichen, hieß es lediglich.
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