AfD-Bundespolitiker Maximilian Krah sagte heute als Zeuge im Prozess gegen seinen ehemaligen Büromitarbeiter Jian G. in seiner Zeit als EU-Parlamentarier aus.
Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden wird dem chinesischstämmigen Angeklagten vorgeworfen, für den chinesischen Geheimdienst spioniert zu haben.
Dabei ging es auch um die Weitergabe von Krahs persönlichen Zugangsdaten für das EU-Parlament. Er habe sein persönliches Passwort für das EU-Parlament allen Büromitarbeitern weitergegeben.
Krah gestand ein, dass er damit gegen geltende Regeln verstoßen hat. Er erklärte, er habe sich auf die Sicherheitsprüfung des EU-Parlaments verlassen. Krah habe aus den Medien von der Festnahme seines Mitarbeiters erfahren.
Das Pikante an dem Verfahren: Gegen Krah hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen der Annahme von Bestechungsgeldern eingeleitet.
Krah soll in seiner Zeit als EU-Abgeordneter Geld aus dem Umfeld von Jian G. erhalten haben. Krah erklärte, dass es sich um Anwaltshonorar gehandelt habe.
Der AfD-Politiker lehnte es generell ab, sich zu diesen Zahlungen zu äußern und berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht.
Der Hauptteil der Daten, die Jian G. herunterlud, sei über Krahs Account geflossen, erklärte das Gericht.
Die Anklage sprach von 500 Dokumenten, die Jian G. heruntergeladen und an den chinesischen Geheimdienst weitergegeben haben soll, darunter auch elf als „sensitiv“ eingestufte Dokumente.
Krahs Vertrauen reichte wohl recht weit: Vor seiner Festnahme habe er Jian G. für eine Besorgung seine Sparkassenkarte gegeben, diese wurde vom Gericht bei der Festnahme von Jian G. dann beschlagnahmt.
Ob Entschließungsanträge zu Menschenrechtsverletzungen an Falun-Gong-Praktizierenden und den Uiguren in China Thema zwischen Krah und Jian G. waren, konnte Krah nicht sagen.
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