Rund 380.000 subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland können in den nächsten zwei Jahren vorerst keine Ehepartner oder Kinder mehr aus ihren Heimatländern nachholen, dass hat der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung beschloss. Der Familiennachzug ist für diesen Personenkreis somit vorerst ausgeschlossen.
„Wir setzen damit die migrationspolitische Überschrift für diese Wahlperiode“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Belastbarkeit des Sozial- und Bildungssystems sowie des Wohnungsmarktes habe eine Grenze. Man wolle damit auch Menschenhändlern das Handwerk legen: „Es muss einer nur nach Deutschland schaffen, dann kann die ganze Familie nachziehen."
Die SPD erklärte, man stimme dem trotz Bedenken als Kompromiss zu. Die AfD stimmte ebenfalls mit Ja. Es sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, sagte ihr Innen-Experte Christian Wirth. Er sei aber bei weitem nicht ausreichend. Subsidiär Schutzberechtigte haben keinen vollen Flüchtlingsstatus.
In Deutschland sind dies rund 380.000 Menschen, vor allem Syrer. Anders als bei Flüchtlingen und Asylberechtigten hat der Gesetzgeber hier mehr Spielraum. Bislang durften jährlich insgesamt 12.000 Angehörige dieser Gruppe nachziehen. Innenminister Dobrindt hatte bereits direkt nach Amtsantritt verschärfte Grenzkontrollen gegen illegale Migration und auch die Zurückweisung von Asylbewerbern angeordnet.
In dem Aufenthaltsgesetz wird jetzt auch ausdrücklich der Begriff „Begrenzung“ der Zuwanderung verankert. Zahlreiche Anschläge und Messerangriffe, denen unter anderem ein Kleinkind und ein Polizist zum Opfer fielen, hatten zuvor im Wahlkampf die Migration in den Mittelpunkt gerückt.
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