Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag zur Vielfalt und Ausgewogenheit?
Alexander Teske hat 21 Jahre als Redakteur bei der ARD gearbeitet, zuletzt sechs Jahre bei der „Tagesschau“. Heute spricht er mit Epoch Times über das heutige Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und ob es hier den richtigen Weg gewählt hat.
Vor dem Gericht hat eine Frau einen Teilsieg errungen, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Öffentlich-Rechtlichen verweigert hatte, unter anderem wegen angeblicher mangelnder Ausgewogenheit.
Nachdem die Frau in den Vorinstanzen noch klar gescheitert war und sich die Richter mit der Kritik am Programm gar nicht beschäftigen wollten, hob das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch die letzte Verurteilung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags vorerst auf und verwies den Fall an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur erneuten Verhandlung zurück.
„Im Moment kann man als Bürger überhaupt nicht mitreden“, so Teske.
„Es ist überhaupt eine Sensation, dass die Richter sich das auf den Tisch gezogen haben, dass sie das überhaupt behandelt haben” und die Klage nicht gleich „verdammt“ haben. „Insofern ist das ein erster kleiner Teilerfolg auf dem Weg zu einem ausgewogenen, vielfältigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“
„Ich werde oft danach gefragt: ‚Wie könnte sich denn was ändern?‘ Leider ist dieser juristische Weg tatsächlich der einzige, wo ich eine Veränderung sehe. Eigentlich müssten das die Politiker tun. Die müssten die Entscheidungen treffen. Ich habe so ein bisschen den Eindruck, die drücken sich davor.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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