Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der letzten Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin.
Am Tag der Bundestagswahl hatte die Partei den Innenhof in den blauen AfD-Farben erleuchtet und das Logo auf die Hauswand projiziert. Dies wertete der Vermieter demnach als politische Werbung an seinem Haus, die verboten sei, und kündigte der AfD.
Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte der zuständige Richter. Damit hat sich die AfD zumindest erfolgreich gegen eine kurzfristige Räumung gewehrt.
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