Anders als für Long-COVID-Erkrankte gibt es für langanhaltende Beschwerden nach einer Corona-Impfung nur relativ wenig Hilfe. Mehr als 300.000 Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen und mehr als 50.000 Verdachtsfälle einer schwerwiegenden Impfnebenwirkung erhielt das Paul-Ehrlich-Institut bis März 2023.
Die Anerkennung von Post-Vac, also den Langzeitfolgen einer Corona-Impfung, ist jedoch schwierig, und das, obwohl ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Oktober 2025 klarstellt, dass der Staat als Verordnungsgeber für Impfschäden haftet, und nicht die Arztpraxen.
Betroffene berichten davon, dass sie von Ärzten Ablehnung erfahren und Behandlungskosten nur schwer oder gar nicht übernommen werden.
Auf einen solchen Bericht im SWR bemerkte der damalige STIKO-Chef Thomas Mertens im Jahr 2023: "Wenn Sie zum Beispiel jetzt zum Arzt gegangen wären und nicht gleich mit der Erkenntnis, dass es […] impfhervorgerufene Beschwerden […] [sind], dann würden doch diese Behandlung, die darauf folgen würden, sicherlich krankenkassenüblich sein.“
In den nächsten zehn Jahren wird die Regierung 500 Millionen Euro für die Erforschung von Long-COVID ausgeben. Was aber ist mit der Behandlung von Post-Vac-Geschädigten?
Dazu fragte Epoch Times die Bundesgesundheitsministerin in der Pressekonferenz zu dem neuen Forschungsprogramm: „Bei Langzeitgeschädigten gibt es neben Long-COVID auch Post-Vac-Geschädigte, die unter gleichen oder sehr ähnlichen Beschwerden leiden. Wäre es sinnvoll, auch hierfür ein dezidiertes Programm aufzusetzen, oder sind Betroffene in dem Forschungsvorhaben bereits inkludiert?“
Die Bundesgesundheitsministerin antwortete: „Unsere Forschungsprojekte laufen ja schon, die werden schon finanziert, haben vor allem das Thema Versorgung im Mittelpunkt, zum Beispiel auch Unterstützung, konkrete Unterstützung von Familien, […] auch von Ambulanzen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Und das ist bei uns der Schwerpunkt.“
Auf Nachfrage erklärte die Ministerin, dass in den von ihr genannten 1,5 Millionen Menschen, die an postinfektiösen Erkrankungen leiden würden, auch die Post-Vac-Betroffenen enthalten seien.
Das BGH-Urteil vom Oktober dieses Jahres schaffte Klarheit an wen sich die mit Impfschäden wenden müssen, nämlich grundsätzlich an Land und Bund.
Fazit: Auch wenn das Thema Corona-Impfschäden heute nicht erwähnt wurde: Post-Vac-Geschädigte sind eingeschlossen in das Long-COVID Forschungsprogramm. In welcher Form genau, das blieb unklar.
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