„Die Polizei verdient Rückhalt, Respekt und starke Gesetze“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nach dem Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Bundesinnenminister: „Wir schaffen die Möglichkeit, dass die Bundespolizei alle geeigneten technischen Mittel gegen die Drohne selber, gegen die Steuerungseinheit oder die Steuerungsverbindung einsetzen kann“.
Neben einem Drohnenkompetenzzentrum soll auch eine neue Einheit dafür noch in diesem Jahr aufgebaut werden, die dann gegen Drohnen vorgehen kann.
Bundesinnenminister: „Beispielsweise mit elektromagnetischen Impulsen, mit Jamming, mit GPS Störungen, aber auch mit physischen Einwirkungen“.
Die Tatbestandsvoraussetzung sei dabei niederschwellig geregelt, so dass man schnelle Gegenmaßnahmen ergreifen könne. Weiter ist Zusammenarbeit mit Ländern wie der Ukraine und Israel geplant, um von ihren Erfahrungen zu lernen. Neben dem Grenzschutz, dem Schutz von Bundeseinrichtungen, Flughäfen und Bahnhöfen, also dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, könnte sie zukünftig auch den Bundesländern bei der Drohnenabwehr helfen, wozu weitere Gesetzesänderungen nötig wären.
Der Bundesinnenminister rechnet mit einem „dreistelligen Millionenbetrag, für den wir auch die notwendigen Vorkehrungen im Haushalt treffen, damit diese Anschaffungen auch finanziert werden können“.
Auch in anderen Bereichen sollen die Rechte der Bundespolizei ausgeweitet werden. So gebe es nun „die Möglichkeit, dass die Bundespolizei die Telekommunikationsüberwachung einsetzt und die Quellen-TKÜ einsetzt“.
Mit dem Einsatz von Staatstrojanern könne man so zum Beispiel auf Mobiltelefonen verschlüsselte Messenger lesen. Epoch Times fragte nach, wie die Bundesregierung sicher stellen wolle, dass es dabei nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte kommt.
Bundesinnenminister: „Zum einen Wir haben das größte Vertrauen in unsere Polizei. Wir wissen, dass unsere Polizei sehr sorgfältig mit ihren Möglichkeiten, mit ihren Rechten, mit ihren Ermittlungsmethoden umgeht. Und das wird auch für die neuen Ermittlungsmethoden genauso gelten“.
Des Weiteren erlaubt das Gesetz anlasslose Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen, auf Bahnhöfen oder in Zügen. Auch sollen Personen leichter in Gewahrsam genommen werden können, wenn diese Gefahr laufen gegen ein Ausreiseverbot zu verstoßen, oder um eine Abschiebehaft durchzuführen.
Der Entwurf muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
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