Gericht kippt „Compact“-Verbot: Verfassungswidrige Aktivitäten „nicht prägend“
Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesregierung verhängte Verbot des „Compact“-Magazins für rechtswidrig erklärt. Laut dem Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht würde „ein Vereinsverbot mit Blick auf das gesamte Staatshandeln steuernde Prinzip der Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen“. Dies sei jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht der...
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