Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht das von der Bundesregierung verhängte Verbot des „Compact“-Magazins für rechtswidrig erklärt.
Laut dem Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht würde „ein Vereinsverbot mit Blick auf das gesamte Staatshandeln steuernde Prinzip der Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen“. Dies sei jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall und damit würde auch das Verbot aufgehoben.
Für „Compact“-Chef Jürgen Elsässer bringe das Urteil „Luft auch für alle anderen freien und alternativen Medien“, erklärte der Medienunternehmer gegenüber Epoch Times. Auch habe es eine positive Wirkung für die AfD.
Das Bundesverwaltungsgericht bescheinigt „Compact“ eine politische Agenda, die eng an die der „identitären Bewegung“ und deren Vordenker Martin Sellner angelehnt sei. Diesen habe das Magazin unter anderem als „Held“ bezeichnet und dessen Agenda als „machbar“ und „rechtsstaatlich“ eingeordnet.
Der „Compact“-Chef kündigte eine Schadensersatzklage an, denn man habe durch das Verfahren „etliche Einbußen gehabt“, sagte Elsässer gegenüber Epoch Times.
Reporter: Erik Rusch
Schnitt: Stephan Kröker
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