Der Gesetzentwurf von Union und SPD im Bundestag zur Migrationspolitik hat bei einer Anhörung im Innenausschuss verschiedene Bewertungen erfahren, von „verfassungskonform“ bis „rechtswidrig“. Es ging um die „Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam“.
Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Detlef Seif, betonte gegenüber Epoch Times, dass die Einstufung sicherer Drittstaaten, wenn es um den internationalen Schutz bezüglich politischem Asyl geht, im Grundgesetz steht. Doch die Einstufung solle laut Gesetzentwurf von einer Verwaltung und nicht mehr vom Bundestag vorgenommen werden, denn durch eine größere Anzahl von Parteien im Bundestag sei es immer schwieriger, Mehrheiten für Beschlüsse zu finden.
Der Entwurf muss nach weiterer Beratung noch den Bundestag und Bundesrat passieren.
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