Auf der letzten Pressekonferenz der alten Regierung wollten wir von den Vertretern wissen, ob das Verfassungsschutzgutachten zur „gesichert rechtsextremistischen“ Einordnung der gesamten AfD nicht besser veröffentlicht werden sollte.
Zumal es an manchen Medien offenbar durchgestochen wurde und eine Intransparenz, unter der Bevölkerung für Unmut sorgen könnte.
Darauf antwortete der Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI), dass weder das BMI noch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das als Verschlusssache eingestufte Gutachten weitergegeben habe.
Neben öffentlichen Erkenntnissen oder öffentlich zugänglichen Quellen enthalte es Bewertungen und Einschätzungen des BfV. „Insofern ließe das Gesamtgutachten auf die Arbeit dieses Nachrichtendienstes schließen.“
Diese Arbeit sei schützenswert, um sie auch in Zukunft so durchführen zu können, dass sie dem gesetzlichen Auftrag der Nachrichtendienste weiter Genüge trage, so der Sprecher weiter. „Deswegen ist eine Veröffentlichung weder vorgesehen noch möglich."
Regierungssprecher Steffen Hebestreit ergänzte: Wer Verschlusssachen öffentlich mache, zeige ein strafbewehrtes Verhalten. „Und dann muss dem nachgegangen werden.“
Die Veröffentlichung am vorletzten Arbeitstag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründet ihr Sprecher damit, dass das Gutachten einen längeren Zeitraum umfasse, "in dem auch die letzten Erkenntnisse eingeflossen seien.
Das seien die Landtagswahlen im letzten Jahr und die Zeit vor der Bundestagswahl in diesem Jahr sowie Erkenntnisse zu dem Verhältnis der AfD zur inzwischen aufgelösten Jungen Alternative.
Das Gutachten berücksichtige somit den Zeitraum bis eine Woche vor der Veröffentlichung am letzten Freitag.
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Reporter: Erik Rusch
Kamera: Matthias Kehrein
Schnitt: Stephan Kröker
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