Das Urteil ist gefallen: Fast 5 Jahre Haft im bisher größten Fall von chinesischer Spionage in Deutschland, der bisher bekannt wurde.
Aufgrund seiner mindestens 20-jährigen Agententätigkeit sowie seines planvollen Handelns in der Ausspähung der EU, Deutschlands, der AfD sowie politisch Verfolgter und Oppositioneller sieht die Bundesanwaltschaft bei G. eine „besondere Schwere“ vorliegen.
Mehr als zweieinhalb Jahre hatte der Bundesverfassungsschutz Jian G. vor seiner Festnahme im September 2024 observiert. Telefone, Laptops und E-Mail-Verkehr wurden überwacht, auch das Auto wurde verwanzt.
Staatsanwalt Fabian Schellhaas beschreibt G. als „Mehrzweckagenten“, der geschickt immer im Einsatz war und sich stolz über seine langjährige Agententätigkeit gezeigt habe. Jian G., der ehemalige Mitarbeiter von AfD-Politiker Maximilian Krah, bleibt somit weiter in Haft und muss den Rest seiner Strafzeit sofort absitzen.
Für die Mitangeklagte Yaqi X. gilt eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten, die sie jedoch nicht sofort antreten muss.
Im Jahre 2002 soll Jian G. laut Bundesanwaltschaft begonnen haben, in Deutschland für einen chinesischen Geheimdienst zu arbeiten.
G. hatte sich dem Bundesverfassungsschutz als Mitarbeiter angeboten, doch dieser lehnte ihn ab und verwies ihn an den sächsischen Verfassungsschutz. Dort bekam er demnach keine konkreten Aufträge, diente aber als Informationsquelle. Da er weiter problemlos nach China ein- und ausreisen konnte, obwohl er sich als Regimekritiker ausgab, sei die Sicherheitsbehörde stutzig geworden. Nach dem Verdacht einer Doppelagententätigkeit stellte der Landesverfassungsschutz die Zusammenarbeit mit ihm ein und observierte ihn.
AfD-Politiker Maximillian Krah holte Jian G. 2019 nach seiner Wahl in das EU-Parlament als persönlichen Assistenten in sein Brüsseler Abgeordnetenbüro. In dieser Zeit soll G. über 500 EU-Dokumente zusammengetragen haben, darunter auch als „besonders sensibel“ eingestufte Papiere. Krah ermöglichte ihm die Nutzung seines Zugangs zum EU-Parlamentsinformationssystem, obwohl dieser nur von EU-Abgeordneten genutzt werden darf.
In einem abgehörten Gespräch mit einem Führungsoffizier des chinesischen Geheimdienstes soll es auch um eine Resolution im EU-Parlament vom Januar 2024 gegen die in China verfolgte buddhistische Meditationsbewegung Falun Gong gegangen sein. Laut dem EU-Abgeordneten Michael Gahler sehe die kommunistische Partei die spirituelle Disziplin als eine Bedrohung für ihre Ideologie, doch würde sie niemandem schaden. Seit 1999 werden Falun-Gong-Praktizierende in China brutal verfolgt und sind Opfer eines staatlich organisierten Organraubs. Jian G. war auch in Dresden mit Falun-Gong-Praktizierenden in Kontakt getreten.
Auch gegen G.s Arbeitgeber Maximillian Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden inzwischen in einem separaten Verfahren. Die Vorwürfe der Geldwäsche und der Bestechlichkeit als Mandatsträger im EU-Parlament stehen im Raum. Noch gibt es keine Anklage und es gilt die Unschuldsvermutung.
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