Zwei Minderjährige, ein 13- und ein 11-jähriger Junge, verübten kürzlich Messerangriffe, bei denen Mitschüler verletzt wurden.
Wir wollten daher wissen, wie die Bundesregierung zu einer Herabsetzung der Strafbarkeit, um der zunehmenden Gewalt unter Minderjährigen Herr zu werden, und welche Strategie sie generell verfolgt, um die steigende Gewalt unter Kindern und Jugendlichen einzudämmen und präventiv vorzubeugen.
Das Bundesjustizministerium machte daraufhin deutlich, dass nicht geplant sei, das Alter für die Strafmündigkeit herabzusetzen. „Wenn junge Menschen unter 14 Jahren Straftaten begehen, werden sie zwar nicht nach dem Strafrecht verfolgt, aber das heißt ja nicht, dass nichts passiert“, so die Sprecherin.
Es gebe einen Instrumentenkasten erzieherischer Maßnahmen, die bis zu einer geschlossenen Unterbringung reichen würden. „Es gibt also jetzt schon Instrumente, mit denen die Rechtsgemeinschaft reagieren kann.“
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums ergänzte, dass es dem Ministerium allgemein ein wichtiges Anliegen ist, Gewaltkriminalität, insbesondere Messergewalt, zu bekämpfen.
Man prüfe daher eine Strafverschärfung, sodass bei gefährlicher Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines Messers bzw. mittels einer das Leben gefährdenden Handlung künftig ein Verbrechen vorliegt und dementsprechend geahndet werden kann. Man werde sich dazu auch mit dem Justizministerium abstimmen.
Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille erklärte zudem, dass die zunehmende Jugendgewalt und auch eine Radikalisierung in der Gewalt Themen seien, die die Bundesregierung bewegen würden und die man im Blick habe.
Man müsse an verschiedensten Stellen darauf hinwirken, diesem Phänomen Herr zu werden.
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