Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter regte kürzlich an, den seit 1968 im Grundgesetz verankerten Spannungsfall auszurufen, damit die Bundeswehr auch im zivilen Bereich Drohnen bekämpfen darf.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte kürzlich: „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Epoch Times fragte Regierungssprecher Stefan Kornelius nach dem aktuellen Stand, wie die Bundesregierung die neuen Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen einschätzt, und was sie von dem Vorschlag von Kiesewetter hält.
Regierungssprecher Stefan Kornelius: „Wir erleben täglich hybride Angriffe, sei es durch Sabotage, sei es durch Spionage, durch Desinformation, durch Cyberangriffe und nun auch eben durch Destabilisierungsmaßnahmen, die durch die Drohnen, Drohnenflüge ausgelöst werden, wie sie auch verfolgt haben. In den letzten Tagen gibt es mehrere Themenunterkomplexe bei dieser Frage, die von unterschiedlichen Zuständigkeiten und Behörden behandelt wird. Da gibt es natürlich ganz klar die Zuständigkeit der Polizeibehörden. Es gibt die Zuständigkeit der Bundeswehr über ihren Liegenschaften, und es gibt darüber hinaus die Frage der Attribuierung. Das heißt, woher kommen die Drohnen, in welcher Absicht werden sie geflogen? All dies sind sehr komplexe und sehr genau zu beobachtende Themen, auf die es keine pauschalen Antworten gibt. Wir haben ein hohes Vertrauen in die Sicherheitsbehörden, dass sie bei all diesen Fragen vernünftige Lösungen herbeiführen. Gleichzeitig, was nun Ihre Hauptfrage nach der Bedrohungslage angeht, möchte ich sagen, dass wir diese Bedrohung durch illegitime ausländische Einflussnahmen sehr, sehr ernst nehmen. Dass der Bundeskanzler trotzdem darauf hingewiesen hat, dass die Bundesregierung und die zuständigen Behörden konsequent, aber auch mit Augenmaß reagieren. Und dass wir bei der Vielfalt der Überflüge, die in letzter Zeit gemessen wurden, davon ausgehen müssen, dass auch ein Anteil ausländischer Destabilisierung darunter zu verorten sein muss.“
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