„Ich glaube, Deutschland und Polen haben beide ein hohes Interesse, irreguläre Migration einzudämmen“, erklärte auf Nachfrage der Epoch Times Regierungssprecher Stefan Kornelius.
Polens Regierungschef Donald Tusk erwog die Einführung von Kontrollen an der Grenze zu Deutschland und sagte am Mittwoch, es sei „sehr wahrscheinlich, dass wir ab diesem Sommer solche teilweisen Kontrollen an der Grenze zu Deutschland einführen werden“.
Der Bundeskanzler habe dem polnischen Ministerpräsidenten auch während seines Antrittsbesuchs klargemacht, dass Polen sich der Unterstützung Deutschlands sicher sein kann bei der Bekämpfung illegaler Migration an den europäischen Außengrenzen.
"Über die Umsetzung des Dublin Verfahrens wird konkret gesprochen“, so Kornelius. Er glaube, dass wenig Dissens in Bezug auf die Grenzkontrollen zwischen Polen und Deutschland bestehe und es dort kein echtes Umsetzungsproblem gebe.
„Ich habe nicht die Sorge, dass es zu einer Verhärtung kommt, sondern ganz im Gegenteil, dass die eigentliche Botschaft ist, dass beide Staaten irreguläre Migration bekämpfen werden. Und das ist der Gegenstand der Grenzkontrollen“, erklärte der Regierungssprecher.
Zwischen 8. Mai und 4. Juni 2025 wurden insgesamt an allen deutschen Grenzen zusammen 3.146 Zurückweisungen durch die Bundespolizei vorgenommen, ergänzte der Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Begründet wird die Fortsetzung der deutschen Grenzkontrollen trotz der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, weil es in der Öffentlichkeit und überhaupt auch bei den Kommunen eine enorme Überlastung in diesem Bereich gebe.
„Und das bemesse ich nicht an den Zahlen, sondern bemesse ich daran, ob das Migrationsgeschehen deutlich zurückgeht“, so Kornelius. Und äußerte dann ergänzend, dass das Migrationsgeschehen tatsächlich zurückgehen würde.
Laut dem Sprecher des Bundesinnenministeriums habe man bei den Asylantragszahlen einen Rückgang sowohl gegenüber dem Vormonat als auch einen „sehr starken“ Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat.
Eine ausführlichere rechtliche Begründung zu den Grenzkontrollen und Zurückweisungen werde das Bundesinnenministerium liefern. Im Grundsatz habe man bereits die Begründung geliefert, heißt es.
So berufe man sich auf Artikel 18 Asylgesetz in Verbindung mit Artikel 72 AEUV und Verbindung zu bilateralen Verträgen mit Nachbarländern.
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