Das Bundesverwaltungsgericht hat das zweitinstanzliche Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Az.: 7 BV 22.2642) aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den BayVGH zurückzuverwiesen.
In seinem Urteil entschied der Vorsitzende Richter Prof. Ingo Kraft, dass die Beitragspflicht erst dann anzweifelbar sei, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“.
Die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren hatte nach mehreren Jahren Rechtsstreit am 1. Oktober 2025 stattgefunden. Im Anschluss schöpften die Verwaltungsrichter um Kraft die maximal zulässige Dauer bis zur Urteilsverkündung aus. Die schriftliche Urteilsbegründung wird wahrscheinlich noch länger auf sich warten lassen.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit einer inzwischen 84-jährigen Frau aus Bayern gegen den Bayerischen Rundfunk (BR). Die Klägerin hatte sich nach eigenen Angaben stellvertretend für mehr als 200 ÖRR-kritische Kläger aus den Reihen der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD ORF SRG bereit erklärt, ihr gemeinsames Anliegen bis in die letzte Instanz durchzufechten. Der Bund der Rundfunkbeitragszahler unterstützt die Klage.
In ihrer Vollmacht, mit der sie bereits im September um die Vor-Ort-Vertretung durch Leuchtturm-Gründer Jimmy Gerum gebeten hatte, erklärte die Seniorin ihre Motivation wie folgt:
„Meine Klage ist Teil der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD, die sich mit vielen Mitstreitern dafür einsetzt, dass der öffentliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag der Meinungsvielfalt und unabhängigen Berichterstattung erfüllt.“
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