Bundestagsabgeordnete äußern Kritik am Verfahren der Wahl für die Verfassungsrichter und am Vorschlagsrecht für Kandidaten im Bundestag. Kürzlich äußerte auch ein ehemaliger Verfassungsrichter Kritik daran. Epoch Times fragte vor der Wahl im Bundestag bei verschiedenen Fraktionen nach.
Die Regierungsparteien benötigen für ihre aufgestellten Richterkandidaten für das Bundesverfassungsgericht noch sieben Stimmen von AfD oder Linke, um die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Die Grünen haben bereits für alle Kandidaten ihre Unterstützung ausgedrückt.
Für die Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion im Bundestag, Carmen Wegge, sei es immer gut, „sich mit Verfahren und Prozessen auseinanderzusetzen und ob sie noch zeitgemäß sind“. Das Verfahren für Bundesverfassungsrichter sei aber „ein sehr ausgeklügeltes Verfahren“, die Kritik daran würde sie nicht teilen.
Das sieht der erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, anders: „Mittlerweile haben wir ein Viertel der Wähler, und müssten auch einen Einfluss auf die Verfassungsrichter haben.“ Ein Vorschlagsrecht besitzt die AfD aber bisher nicht.
Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linken-Fraktion, Dietmar Bartsch, sei „sehr offen, über Verfahren zu reden“. Die Linke darf sich derzeit auch nicht mit Vorschlägen beteiligen.
Auch der Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband findet „das, was dort gelaufen ist, der Prozess, wie er gehandhabt wurde“, sehr unschön. „Dennoch finde ich nicht, dass wir an diesem System und an diesem Verfahren rütteln sollen. Ich finde es gerade wichtig, dass wir es im Parlament unter Demokraten ausmachen.“
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