Das Aufrechterhalten der sogenannten Brandmauer gegen die AfD durch die übrigen Fraktionen, führt im Thüringer Landtag zu immer mehr Konflikten. Die Lage spitzt sich zu.
Denn in Thüringen ist sie stärkste politische und auch oppositionelle Kraft neben einem Posten als Landtagsvizepräsidenten einen Platz im parlamentarischen Kontrollgremium.
Er überwacht die Arbeit der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste des Landes wie den Landesverfassungsschutz.
Da die AfD aus dem Kontrollgremium ausgeschlossen wurde will sie nun verhindern, dass das neu zusammengestellte Gremium seine Arbeit ohne ein AfD-Mitglied aufnimmt.
Sie pocht auf die Einhaltung der Thüringer Verfassung, dort heißt es in Paragraf 25: „Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein.“
Doch gewählt wurden durch den Landtag ausschließlich Mitglieder der Brombeer-Regierungskoalition von CDU, BSW und zwei von der Linken.
Die beiden AfD-Kandidaten bekamen von der Fraktion keine Stimme und verfehlten daher die erforderliche 50-Prozent-Mehrheit. Die AfD sieht daher eine „eklatante Verletzung der Chancengleichheit und Missachtung parlamentarischer Kontrollrechte“, teilte sie in einer Pressemitteilung vom 22. April mit.
Es sei „absolut unverständlich, dass ausgerechnet DIE LINKE, die faktisch Teil der Regierungskoalition ist, mit zwei Sitzen in das Gremium entsandt wird, während die AfD als stärkste Fraktion und de facto einzige Oppositionsfraktion erneut außen vor bleibt.“
Um eine Konstituierung des Gremiums zu verhindern, stellte die AfD-Fraktion zwei Eilanträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof in Weimar.
Das Gericht soll den vier Mitgliedern der anderen Fraktionen vorläufig verbieten, sich zu einer konstituierenden Sitzung zu treffen.
Wer „echte Opposition“ wolle, müsse „sie auch in die Lage versetzen, Kontrollfunktionen wahrzunehmen – gerade dann, wenn sie die stärkste Fraktion im Parlament so die Kritik der Oppositionspartei.
Alles andere sei eine Täuschung des Souveräns und ein Angriff auf das demokratische Fundament des Landes, begründete die Thüringer AfD ihren Schritt.
Der Verfassungsgerichtshof will nun am 25. April beraten. Der nach Aussage der AfD ursprünglich für den 22. April vorgesehene Konstituierungstermin wurde bereits fallen gelassen. Und zwar nachdem die AfD-Fraktion das Landesverfassungsgericht angerufen hatte.
„Aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof sowie in Ansehung des Rechts der AfD-Fraktion auf effektiven Rechtsschutz“ wie eine Sprecherin des Landtags Epoch Times mitteilte.
In Thüringen hatte der umstrittene Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den AfD-Landesverband bereits im März 2021 als „gesichert rechtsextrem“ einstufen lassen.
Die Parteimitglieder dürfen daher im Freistaat mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Nun schauen alle gespannt nach Weimar und seine Entscheidung.
Das Aufrechterhalten der sogenannten Brandmauer gegen die AfD durch die übrigen Fraktionen führt im Thüringer Landtag zu immer mehr Konflikten. Die Lage spitzt sich zu.
Denn in Thüringen ist sie stärkste politische und auch oppositionelle Kraft neben einem Posten als Landtagsvizepräsidenten einen Platz im parlamentarischen Kontrollgremium.
Er überwacht die Arbeit der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste des Landes wie den Landesverfassungsschutz.
Da die AfD aus dem Kontrollgremium ausgeschlossen wurde, will sie nun verhindern, dass das neu zusammengestellte Gremium seine Arbeit ohne ein AfD-Mitglied aufnimmt.
Sie pocht auf die Einhaltung der Thüringer Verfassung, dort heißt es in Paragraf 25:
„Die parlamentarische Opposition im Landtag muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen des Landtags im Gremium vertreten sein.“
Doch gewählt wurden durch den Landtag ausschließlich ein Mitglieder der Brombeer-Regierungskoalition von CDU, BSW und zwei von der Linken.
Die beiden AfD-Kandidaten bekamen von der Fraktion keine Stimme und verfehlten daher die erforderliche 50-Prozent-Mehrheit.
Die AfD sieht daher eine „eklatante Verletzung der Chancengleichheit und Missachtung parlamentarischer Kontrollrechte“, teilte sie in einer Pressemitteilung vom 22. April mit.
Es sei „absolut unverständlich, dass ausgerechnet DIE LINKE, die faktisch Teil der Regierungskoalition ist, mit zwei Sitzen in das Gremium entsandt wird, während die AfD als stärkste Fraktion und de facto einzige Oppositionsfraktion erneut außen vor bleibt.“
Um eine Konstituierung des Gremiums zu verhindern stellte die AfD-Fraktion zwei Eilanträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof in Weimar. Das Gericht soll den vier Mitgliedern der anderen Fraktionen vorläufig verbieten, sich zu einer konstituierenden Sitzung zu treffen.
Wer „echte Opposition“ wolle, müsse „sie auch in die Lage versetzen, Kontrollfunktionen wahrzunehmen – gerade dann, wenn sie die stärkste Fraktion im Parlament so die Kritik der Oppositionspartei.
Alles andere sei eine Täuschung des Souveräns und ein Angriff auf das demokratische Fundament des Landes, begründete die Thüringer AfD ihren Schritt.
Der Verfassungsgerichtshof will nun am 25. April beraten. Der nach Aussage der AfD ursprünglich für den 22. April vorgesehene Konstituierungstermin wurde bereits fallen gelassen. Und zwar nachdem die AfD-Fraktion das Landesverfassungsgericht angerufen hatte.
„Aus Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof sowie in Ansehung des Rechts der AfD-Fraktion auf effektiven Rechtsschutz“ wie eine Sprecherin des Landtags Epoch Times mitteilte.
In Thüringen hatte der umstrittene Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den AfD-Landesverband bereits im März 2021 als „gesichert rechtsextrem“ einstufen lassen.
Die Parteimitglieder dürfen daher im Freistaat mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Nun schauen alle gespannt nach Weimar und seine Entscheidung.
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