Urteil: Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig weder als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen noch entsprechend beobachten, entscheid das Verwaltungsgericht Köln. Die AfD hatte am Montag, dem 5. Mai, dazu einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Der Verfassungsschutz musste nun eine sogenannte „Stillhaltezusage“ abgeben und die betreffende Pressemitteilung zur Einstufung  von seiner Webseite entfernen. Es ist nicht die erste Stillhaltezusage des...
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