Die AfD ist „gesichert rechtsextremistisch“, sagt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Für die AfD hingegen ist die neue Einstufung „völlig abwegig“.
Für den Inlandsgeheimdienst richtet sich die AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Bislang galt die Partei als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“.
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte die Sicherheitsbehörde mit.
So wolle die AfD bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen, hieß es weiter. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einer „klaren und eindeutigen“ Bewertung.
Die völkische Haltung zeige sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime, sagte die Ministerin. „Das widerspricht klar der Menschenwürdegarantie des Artikels 1 des Grundgesetzes“, so die SPD-Politikerin.
Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten sei. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers ist nicht vorgesehen.
Laut Faeser habe es keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben.
Für den stellvertretenden Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion Stephan Brandner ist die Entscheidung des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes „völliger Blödsinn“.
Die Einstufung habe mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und sei eine rein Politische im Kampf gegen die AfD, so der Bundessprecher gegenüber Epoch Times.
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
Nachdem Medien im Februar 2021 über eine mutmaßliche Einstufung der Gesamtpartei als sogenannter Verdachtsfall berichtet hatten, musste der Verfassungsschutz auf Geheiß des Kölner Verwaltungsgerichts noch rund ein Jahr warten, bis er diese Einschätzung publik machen und die Partei entsprechend beobachten konnte.
Im Mai 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft hat. Der Rechtsstreit geht noch weiter.
Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz von V-Leuten und anderen Überwachungsmöglichkeiten.
Mit einem Parteiverbot hat die Beobachtung durch das BfV zwar vordergründig nichts zu tun. Denn dieses kann nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Eines der drei Verfassungsorgane könnte sich aber durch die neue Einschätzung des Inlandsnachrichtendienstes ermutigt fühlen, einen solchen Antrag zu stellen.
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