Es gibt Kritik an der Einführung der elektronischen Patientenakte, insbesondere beim Thema Datensicherheit und Datenschutz.
Daher fragten wir die Bundesregierung, ob es gewisse Ausschlusskriterien gibt, die sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) selbst gegeben hat, nach denen das Ministerium die Einführung stoppen würde?
Darauf antwortet die Sprecherin des BMG, dass die Kritik, die da aufgekommen sei, unberechtigt sei. „Dazu hat sich der Minister ausführlich am Montag vor der Presse geäußert und dem würde ich jetzt nichts hinzufügen."
Sie erklärte dann weiter, dass das BMG mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über die Sicherheitsarchitektur der ePA gesprochen habe.
„Das BSI hat auch gesagt, es [die ePA] kann freigeschaltet werden. Das ist jetzt auch der Fall“, so die BMG-Sprecherin. Es sei eine stufenweise Einführung der ePA, die für alle 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten bereits im Januar angelegt worden sei, sofern sie nicht widersprochen haben.
„Die Ärzte können jetzt bis Oktober die ePA nutzen oder auch nicht." Ab 1. Oktober ist das Befüllen der ePA dann für die Ärzte und weitere Leistungserbringer Pflicht. Und ab Januar 2026 ist das Nicht-Befüllen der ePA dann sanktionsbewehrt in Form von Honorarkürzungen.
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Reporter: Erik Rusch
Kamera: Matthias Kehrein
Schnitt: Stephan Kröker
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