Drohnen sorgen immer öfter für große Verunsicherung und Sicherheitsrisiken. Teilweise behindern sie den Flugverkehr oder sind verdächtig oft in militärischen Sicherheitsbereichen zu sehen. Innenminister Alexander Dobrindt hat jetzt einen Entwurf für ein Luftsicherheitsgesetz vorgelegt, das Abhilfe schaffen soll, und zwar mithilfe der Bundeswehr.
Doch wie effizient ist das geplante Vorgehen in der Praxis und steht es im Einklang mit dem Grundgesetz? Das fragten wir Dobrindt auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzes, das heute vom Kabinett gebilligt wurde.
„Auf einfache gesetzliche Weise gibt es die Möglichkeit der Amtshilfe der Bundeswehr“, sagte Dobrindt. Mit dem Gesetz sollen die Polizeibehörden besser für die Drohnenabwehr ausgestattet werden und im Ernstfall Amtshilfe der Bundeswehr auch zum Abschuss der Drohnen erbitten können.
„Zum Teil gibt es das heute schon, wir rüsten aber deutlich auf, um uns mit den verstärkten Sichtungen auseinandersetzen zu können“, sagte Dobrindt mit Verweis auf die zunehmende Zahl von Drohnenvorfällen vor allem an Flughäfen in Deutschland in diesem Jahr.
„Nicht jede Drohnensichtung ist automatisch eine Bedrohung, aber aus jeder Drohnensichtung kann eine Bedrohung erwachsen“, warnte Dobrindt. Mit der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes reagiere die Regierung auf diese Entwicklung. „Wir wollen uns bestmöglich rüsten“, sagte der Minister.
Dobrindt verwies auf die unterschiedlichen Arten und Größen von Drohnen. Vor allem die großen Geräte könnten oft von der Polizei nicht mehr bekämpft werden – daher müsse die Bundeswehr hinzugezogen werden. Das Gesetz versetze die Bundeswehr in die Lage, die Drohnen „zu bekämpfen, abzufangen, auch abzuschießen“, so der Minister. Dafür sollen „Abstimmungen und Entscheidungswege deutlich verkürzt werden." (sk/afp)
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